Elektronsanierung - Lieferung von Bodentanks Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goslar.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronsanierung - Lieferung von Bodentanks
Lieferung von 800 Bodentanks für technische Anschlüsse als Ersatz für Siemens SK-Serie
In den Verwaltungsgebäuden ist mit dem Bau der Gebäude 6 und 11 in der Klubgartenstraße in Goslar ein Estrichüberdecktes Bodentanksystem für technische Anschlüsse verbaut wurden. Die Bodentanks entsprechen einem System von Siemens der SK-Serie aus den 1980’er Jahren. Dieses System wird nicht mehr produziert.
Da das aktuelle Bodentanksystem beim Landkreis abgängig und in einigen Bereichen nicht mehr betriebssicher betrieben werden kann, möchte der Landkreis die Bodentanks erneuern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektronsanierung - Lieferung von Bodentanks
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Des Weiteren ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]335/1336
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de