ChargePal – Robotergestützes Lade- und Energiemanagement im privaten und öffentlichen Parkraum; Hier: Kundenspezifische Mobile Robotersysteme MIR250
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochschule-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
ChargePal – Robotergestützes Lade- und Energiemanagement im privaten und öffentlichen Parkraum; Hier: Kundenspezifische Mobile Robotersysteme MIR250
Im Projekt ChargePal arbeiten mehrere Projektpartner eng verzahnt an der Entwicklung von autonomen Robotern für das Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Parkraum. Insbesondere das DFKI und die Hochschule Osnabrück entwickeln die autonomen Robotersysteme weiter auf das spezifische Anwendungsszenario. Die Roboter werden kundenspezifische Batterie-Karts transportieren. Dazu muss die entsprechende Roboterplattform ertüchtigt werden. Die Batteriesysteme sind deutlich schwerer als die normale für die Roboterplattform zulässige Last. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen NEXT.robotics sind hierbei kundenspezifische Robotersysteme und Karts entstanden die in dieser Ausführung nur von NEXT.robotics angeboten werden. Das DFKI wird die entsprechenden Roboter in einem autarken Beschaffungsvorhaben bei NEXT.robotics beschaffen. Es ist hierbei unabdingbar, dass die Hochschule Osnabrück und das DFKI baugleiche Systeme verwenden.
Im Projekt ChargePal arbeiten mehrere Projektpartner eng verzahnt an der Entwicklung von autonomen Robotern für das Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Parkraum. Insbesondere das DFKI und die Hochschule Osnabrück entwickeln die autonomen Robotersysteme weiter auf das spezifische Anwendungsszenario. Die Roboter werden kundenspezifische Batterie-Karts transportieren. Dazu muss die entsprechende Roboterplattform ertüchtigt werden. Die Batteriesysteme sind deutlich schwerer als die normale für die Roboterplattform zulässige Last. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen NEXT.robotics sind hierbei kundenspezifische Robotersysteme und Karts entstanden die in dieser Ausführung nur von NEXT.robotics angeboten werden. Das DFKI wird die entsprechenden Roboter in einem autarken Beschaffungsvorhaben bei NEXT.robotics beschaffen. Es ist hierbei unabdingbar, dass die Hochschule Osnabrück und das DFKI baugleiche Systeme verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Projekt ChargePal arbeiten mehrere Projektpartner eng verzahnt an der Entwicklung von autonomen Robotern für das Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Parkraum. Insbesondere das DFKI und die Hochschule Osnabrück entwickeln die autonomen Robotersysteme weiter auf das spezifische Anwendungsszenario. Die Roboter werden kundenspezifische Batterie-Karts transportieren. Dazu muss die entsprechende Roboterplattform ertüchtigt werden. Die Batteriesysteme sind deutlich schwerer als die normale für die Roboterplattform zulässige Last. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen NEXT.robotics sind hierbei kundenspezifische Robotersysteme und Karts entstanden die in dieser Ausführung nur von NEXT.robotics angeboten werden. Das DFKI wird die entsprechenden Roboter in einem autarken Beschaffungsvorhaben bei NEXT.robotics beschaffen. Es ist hierbei unabdingbar, dass die Hochschule Osnabrück und das DFKI baugleiche Systeme verwenden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.