Qualifizierungssystem für Tief- und Rohrbaudienstleistungen an Gashochdruckleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: S_21_3194
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe-netz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem für Tief- und Rohrbaudienstleistungen an Gashochdruckleitungen
EWE Netz GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg Weitere Erfüllungsorte:
Netzregion Bremervörde / Seevetal
Netzregion Cloppenburg / Emsland
Netzregion Cuxhaven / Delmenhorst
Netzregion Oldenburg / Varel
Netzregion Ostfriesland
Netzregion Brandenburg / Rügen
Im Bereich der Tief- und Rohrbaudienstleistungen an Gashochdruckleitungen plant die EWE NETZ GmbH diverse Tätigkeiten an qualifizierte Dienstleister im jeweiligen Netzgebiet zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei besonderen Anforderungen projektbezogen auch außerhalb dieses Qualifizierungssystems auszuschreiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die genauen Anforderungen ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen. Der vollständig ausgefüllte Bewerberfragebogen sowie die erforderlichen Unterlagen sind über das DTVP einzureichen. Die Nachweise sind einzeln (!) hochzuladen und mit der entsprechenden Anlagennummer unseres Qualifizierungsbogens zzgl. Kurztitel zu versehen. Bewerbungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden von uns nicht geprüft.
Die Bewertung der angeforderten Angaben und Nachweise zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde des Bewerbers und der Einhaltung der Anforderungen dieses Qualifizierungssystems erfolgt nach näherer Maßgabe der Bewerbungsunterlagen.
Die Ausschlusskriterien sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen zu entnehmen. Gegebenenfalls kann der Auftraggeber bei fehlender Plausibilität von Angaben oder zur Klarstellung weitere Unterlagen anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVRFT1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).