Unterhaltungsbaggerung Elbe 2020 / 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2 - 231.2-ElBag/02_1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: 27472 Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa.elbe-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungsbaggerung Elbe 2020 / 2021
Nassbaggerarbeiten mit Laderaumsaugbagger zur Erhaltung und
Wiederherstellung der erfor-derlichen Solltiefen und -breiten in der Fahrrinne
und im Fahrwasser der Unter- und Außenelbe. Die Leistungen umfassen die
Baggerung von 4,75 Mio. m³ innerhalb von 6 Monaten zwischen November 2020 und April 2021.
Es handelt sich um die Unterhaltung des Gewässerbettes im Rahmen der §§7 und 8 WaStrG.
Die Vergabe soll im Verhandlungsverfahren gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU,
Ausgabe 2016 erfolgen. Es handelt sich um die Wiederholung gleichartiger
Bauleistungen. Das Verhandlungs-verfahren (Wiederholungsvertrag) wurde
bereits im Rahmen der Vergabe „Unterhaltungsbagge-rung Elbe 2017/2019“
bekanntgemacht.
Vertragslaufzeit:01.11.2020 bis 30.04.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Unterhaltungsbaggerung Elbe 2020 / 2021
Ort: 20097 Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: 53123 Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nachtrag 1"Stilliegezeit"
Ort: 20097 Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Während der Baggerarbeiten kam es zu einem Munitionsfund.
Zur Kampfmittelbeseitigung und -räumung hat die Verkehrszentrale Cuxhaven für den ausführenden Laderaumsaugbagger eine Ankerzeit (Stilliegezeit) auf Reede angeordnet.
Der Umfang betrug 4,583 h.
Bei dem Kampfmittelfund handelt es sich um eien Zufallsfund.
Die Stilliegezeit wurde durch die Verkehrszentrale Cuxhaven im Rahmen der Verkehrslenkung dem Auftragnehmer auferlegt und ist somit vom Auftragnehmer untrennbar.
Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die bis dahin nicht im Bauvertrag vereibart war.