Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: HLS-306-2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtungsarbeiten
Langenhagen
ca. 2025 m2 Abdichtung Bodenplatte gegen Bodenfeuchte
ca. 2250 m2 Flachdachabdichtung, bituminös
Ext. Dachbegrünung, Absturzsicherung, Lichtband - Elemente, Rauchabzug Element
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Langenhagen
ca. 2025 m2 Abdichtung Bodenplatte gegen Bodenfeuchte
ca. 2250 m2 Flachdachabdichtung, bituminös
Ext. Dachbegrünung, Absturzsicherung, Lichtband - Elemente, Rauchabzug Element
Anpassung der Flachdachabdichtung aufgrund geänderter Anforderungen an PV Unterkonstruktion, damit einhergehend auch Bauzeitenverlängerung
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
NV1: Beschleunigung Bauzeitenplan
NV2: Änderung der Entwässerung
NV3: Änderung der Dachabdichtung/Unterkonstruktion PV Anlage
NV4: Änderung Dämmung und Dampfsperre
NV5: Mehraufwand Unterhaltspflege
Änderung Dämmung:Aufgrund der aktuellen Marktsituation ist die geplante Ausführung der Dämmung mit Mineralwolle in den Bereichen mit Brandschutzanforderungen nicht möglich; das Material ist aufgrund Lieferengpässen nicht verfügbar.Änderung Dampfsperre:Die Dachdecke wurde mit der Standardoberflächenqualität ausgeschrieben, um die Mehrkosten für eine abgeriebene, bzw. geglättete Oberfläche zu vermeiden. NachPrüfung und Gutachten wurden Bedenken angebracht und die Änderung der Dampfsperre als technisch notwendig erachtet.