Stadt Dinklage: Lieferung von interaktiven Touchscreens mit Liftsystem Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2021-0295
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Dinklage: Lieferung von interaktiven Touchscreens mit Liftsystem
Lieferung von interaktiven Touchscreens mit Liftsystem
Höner-Mark-Schule
Höner-Mark-Weg 28
49413 Dinklage
Deutschland;
Oberschule Dinklage
Kösters Gang 11
49413 Dinklage
Deutschland
53 höhenverstellbare Liftsysteme;
2 Wandhalterungen - starr;
54 Touchscreens 86;
1 Touchscreen 75;
55 OPS-Module mit i5-Prozessor;
55 Tastaturen mit Touchpad;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzliste (Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Aufträgen);
Formblatt 124 Eingenerklärung zur Eignung Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlichen Beschäftigten
- Benennung der Person, die für die Leitung vorgesehen ist
- Nachweis über die Eintragung im Berufsregister (sofern verpflichtet)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Benennung der Berufsgenossenschaft
Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens
der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den
Auftragsgegenstand mindestens 800.000,00 € (Mindestumsatz)
betrug.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.