FW Adendorf Beschaffung TLF3000, GW-L2, Rollcontainer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Adendorf
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 21365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.adendorf.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Adendorf Beschaffung TLF3000, GW-L2, Rollcontainer
Die Gemeinde Adendorf beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr 2 Fahrzeuge zu beschaffen. Dabei handelt es ich um ein TLF3000 mit ortsspezifischen Anpassungen und einen GW-Logistik 2 mit zusätzlich zu beschaffenden Rollcontainern. Es wird keine Beladung beschafft. Details sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
FW Adendorf TLF3000
Gemeinde Adendorf
Die Gemeinde Adendorf beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF3000) in Anlehnung an die DIN 14530-22 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-22:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Tanklöschfahrzeug mit einer Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter, einem fest montierten Schaum-Wasserwerfer und einer feuerwehrtechnischen Beladung, dessen Besatzung aus einem Trupp (1/2) besteht.
Abweichend von der Norm soll das hiesige Fahrzeug mit einer Gruppenkabine und somit auch Besatzung 1/8, mit einer FPN 10-3000 ausgestattet sein und nur über einen mobilen Schaum-Wasserwerfer verfügen. Weitere Abweichungen und Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gesamtendpreise der Lose sind als Bruttoendpreis inklusive aller aufgeführten Positionen und Optionen anzugeben. Dieser geht in die Bewertung ein. Die Auftraggeberin behält sich bei Überschreitung des vorgesehenen Budgets das Recht vor, einzelne mit [OPTION] gekennzeichnete Positionen aus dem Leistungsverzeichnis zu streichen und nicht zu beauftragen. Insofern ist es wichtig, dass der Bieter nicht nur den Minderpreis der Option einkalkuliert, sondern alle damit verbundenen Zusatzkosten beispielsweise anfallende Umbaukosten. Bei der Nichtbeauftragung einzelner Bedarfspositionen wird der Gesamtnettoendpreis nur um den jeweils an der Position angegebenen Nettopreis der Position gekürzt und die Umsatzsteuer angepasst. Es dürfen keine zusätzlichen Nebenkosten wieder aufgerechnet werden.
FW Adendorf Beschaffung GW-L2
Gemeinde Adendorf
Die Gemeinde Adendorf beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Gerätewagen-Logistik (GW-L2) in Anlehnung an die DIN 14555-22 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Fahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung, einem Gerätekasten und einer Ladefläche mit Ladebordwand zur Beförderung von Gütern und Ausrüstung größeren Umfangs. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Der GW-L2 muss als fester Kofferaufbau ausgeführt sein.
Abweichungen von der Norm werden insbesondere bei der Standardbeladung gemacht, weitere Abweichungen und Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gesamtendpreise der Lose sind als Bruttoendpreis inklusive aller aufgeführten Positionen und Optionen anzugeben. Dieser geht in die Bewertung ein. Die Auftraggeberin behält sich bei Überschreitung des vorgesehenen Budgets das Recht vor, einzelne mit [OPTION] gekennzeichnete Positionen aus dem Leistungsverzeichnis zu streichen und nicht zu beauftragen. Insofern ist es wichtig, dass der Bieter nicht nur den Minderpreis der Option einkalkuliert, sondern alle damit verbundenen Zusatzkosten beispielsweise anfallende Umbaukosten. Bei der Nichtbeauftragung einzelner Bedarfspositionen wird der Gesamtnettoendpreis nur um den jeweils an der Position angegebenen Nettopreis der Position gekürzt und die Umsatzsteuer angepasst. Es dürfen keine zusätzlichen Nebenkosten wieder aufgerechnet werden.
FW Adenforf, Rollcontainer für GW-L2
Gemeinde Adendorf
Die Gemeinde Adendorf beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Gerätewagen-Logistik (GW-L2) in Anlehnung an DIN 14555-22 zu beschaffen. Bestandteil der Ausschreibung sind in diesem Los 3 insgesamt 8 Rollcontainer zur Verladung der ortsspezifischen Ausrüstung. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gesamtendpreise der Lose sind als Bruttoendpreis inklusive aller aufgeführten Positionen und Optionen anzugeben. Dieser geht in die Bewertung ein. Die Auftraggeberin behält sich bei Überschreitung des vorgesehenen Budgets das Recht vor, einzelne mit [OPTION] gekennzeichnete Positionen aus dem Leistungsverzeichnis zu streichen und nicht zu beauftragen. Insofern ist es wichtig, dass der Bieter nicht nur den Minderpreis der Option einkalkuliert, sondern alle damit verbundenen Zusatzkosten beispielsweise anfallende Umbaukosten. Bei der Nichtbeauftragung einzelner Bedarfspositionen wird der Gesamtnettoendpreis nur um den jeweils an der Position angegebenen Nettopreis der Position gekürzt und die Umsatzsteuer angepasst. Es dürfen keine zusätzlichen Nebenkosten wieder aufgerechnet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 TLF3000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 GW-L2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Rollcontainer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88250
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben in Abschnitt V Auftragsvergabe unter V.2.4 sind technisch notwendig und dürfen nicht leer gelassen werden. Die Angaben zum Wert werden als Vertraulich eingestuft und nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.