Hausfeuerwehr für den Klinikstandort Salzdahlumer Straße (S2) des Städtischen Klinikums Braunschweig
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausfeuerwehr für den Klinikstandort Salzdahlumer Straße (S2) des Städtischen Klinikums Braunschweig
Das SKBS sucht einen Dienstleister, der die Aufgaben einer Hausfeuerwehr übernimmt.
Hinsichtlich des Gebäudes N am Standort Salzdahlumer Straße (vgl. beigefügten Lageplan, Anlage 6) bestehen aus Sicht der Stadt Braunschweig bauliche und anlagentechnische Brandschutzrisiken, die durch das Vorhalten einer Hausfeuerwehr kompensiert werden können.
Die Hauptaufgabe des Auftragnehmers ist es, Erkundungs-, Räumungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen im Gebäude N mit dem Schwerpunkt auf dem 1. und 2. Obergeschoss vorzunehmen, welche bis zum Eintreffen der Berufsfeuerwehr Braunschweig durch die Hausfeuerwehr sicherzustellen sind. Darüber hinaus sind einige Aufgaben des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes sowie einige sonstige Zusatzleistungen zu übernehmen. Der Dienstleister muss eine Einsatzfähigkeit von mindestens sechs Einsatzkräften rund um die Uhr (24/7) am Standort des AG gewährleisten und die erforderlichen Einsatzmaterialien stellen. Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Der Vertrag kann jährlich verlängert werden, wenn der AG dem AN die Verlängerung bis zum 30.09. des Jahres mitteilt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die
aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
- in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Verfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
- in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die
folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht:
Unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
1) Eigenerklärung zu den Umsätzen des Unternehmens innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (2019-2021)
2) Eigenerklärung zu den Umsätzen mit Leistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe (Hausfeuerwehrleistungen/ Leistungen des abwehrenden sowie vorbeugenden und organisatorischem Brandschutzes) vergleichbar sind, innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021)
1) Referenzen über vergleichbare Leistungen, davon mindestens ein Referenzprojekt zur Erbringung von Hausfeuerwehrleistungen/Brandschutzleistungen des Unternehmens in den letzten 5 Jahren in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung (zB Pflege-oder Rehabilitationseinrichtung), in der sich mobilitätseingeschränkte Personen befinden.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen im Bereich des abwehrenden sowie vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes. Vergleichbare Einzelleistungen können auch für unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein.
Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
- genaue Beschreibung des Projekts, aus der insbesondere hervorgeht, dass die Mindestanforderung erfüllt wird
- erbrachte Leistungen und Funktion des Bieters,
- Auftraggeber ggf. mit Ansprechpartner, wenn datenschutzrechtlich zulässig
- Angaben zu Umfang/Größe und gegebenenfalls Kategorie des Auftraggebers,
- Leistungszeitraum,
- Auftragswert bzw. Projektvolumen.
2) Nachweis der Qualifikation einer ausreichenden Anzahl an für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen, dh mindestens
- zwei Mitarbeiter mit der Ausbildung Truppführer *in auf Grundlage der FwDV2
- vier Mitarbeiter mit der Ausbildung Truppmann/-Frau sowie Atemschutzgeräteträger nach FwDV 2 + FwDV 7
3) Kurze Darstellung, wie eine ausreichende Personaldecke für die Auftragserfüllung gewährleistet wird.
- Mindestens ein Referenzprojekt zur Erbringung von Hausfeuerwehrleistungen/Brandschutzleistungen des Unternehmens in den letzten 5 Jahren in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Gesundheitseinrichtung (zB Pflege-oder Rehabilitationseinrichtung), in der sich mobilitätseingeschränkte Personen befinden.
- Nachweis der Qualifikation einer ausreichenden Anzahl an für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen, dh mindestens
- zwei Mitarbeiter mit der Ausbildung Truppführer *in auf Grundlage der FwDV2
- vier Mitarbeiter mit der Ausbildung Truppmann/-Frau sowie Atemschutzgeräteträger nach FwDV 2 + FwDV 7
1) Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
gesamtschuldnerisch.
2) Im Fall der Einschaltung von Nachunternehmern zur Auftragsdurchführung haftet auch der Nachunternehmer
gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3) Dem Angebot ist eine Erklärung nach § 4 NTVergG beizufügen. Ein entsprechendes Formblatt liegt
den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§55 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LB-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion der Deutschen eVergabe zu verwenden.
3) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Angebots ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3.
angegebenen Link möglich.
4) Eine Einreichung des Angebots per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."