DRK Kreisverb. Wesermünde e.V. ELW1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schiffdorf
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 27619 Schiffdorf
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://drk-wem.de/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
DRK Kreisverb. Wesermünde e.V. ELW1
Der Kreisverband Wesermünde e.V. des Deutschen Roten Kreuzes beabsichtigt für den Kreisverband ein Einsatzleitwagen 1 (ELW1) in Anlehnung an das Einsatzkonzept „Katastrophenschutz Niedersachsen“ vom 21.06.2017. Gemäß dem vorgenannten Konzept handelt es sich um ein Einsatzleitfahrzeug mit mind. sechs Sitzplätzen während der Fahrt inkl. Fahrerin oder Fahrer, einem Funkarbeitsplatz mit digitaler Sprechfunkeinrichtung, Mobilfunk GSM-Anbindung, ein Arbeits- und Besprechungsraum für die Zugführung und Navigationssystem. Abweichungen vom Konzept sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, sofern keine anderslautenden Vorgaben gemacht wurden, gelten die Normvorschriften.
Los 1 Fahrgestell und einsatztaktischer Ausbau
Schiffdorf
Der Kreisverband Wesermünde e.V. des Deutschen Roten Kreuzes beabsichtigt für den Kreisverband ein Einsatzleitwagen 1 (ELW1) in Anlehnung an das Einsatzkonzept „Katastrophenschutz Niedersachsen“ vom 21.06.2017. Gemäß dem vorgenannten Konzept handelt es sich um ein Einsatzleitfahrzeug mit mind. sechs Sitzplätzen während der Fahrt inkl. Fahrerin oder Fahrer, einem Funkarbeitsplatz mit digitaler Sprechfunkeinrichtung, Mobilfunk GSM-Anbindung, ein Arbeits- und Besprechungsraum für die Zugführung und Navigationssystem. Abweichungen vom Konzept sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, sofern keine anderslautenden Vorgaben gemacht wurden, gelten die Normvorschriften.
Spätester Liefertermin 31.12.2022
Los 2 Beladung
Schiffdorf
Teile der Beladung eines ELW1
Spätestes Lieferung 31.12.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage Handelsrigisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
- Los 1: Nachweis ISO9001
- Los 1: Mind. 7 Referenzen in vergleichbaren Ausbauten aus den letzten 3 Geschäftsjahren
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg / Schiffdorf
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auftragserteilung erfolgt nur bei Nichtüberschreiten des zur Verfügung stehenden Budgets sowie einer Freigabe durch den Fachausschuss. In diesem Falle erfolgt eine Aufhebung des Verfahrens; aus diesem Umstand können die Bieter keine Ansprüche herleiten.
Die Auftraggeberin behält sich bei Budgetüberschreitung das Recht vor, einzelne gekennzeichnete Optionen nicht zu beauftragen.
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.