Mittagessenversorgung an der IGS Heidberg und Gymnasium Raabeschule Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 40_43a 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagessenversorgung an der IGS Heidberg und Gymnasium Raabeschule
Mittagessenversorgung an der IGS Heidberg und Gymnasium Raabeschule für den Zeitraum 10. Januar 2022 bis 31. Juli 2023, zzgl. Verlängerungsoption
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Sicherstellung der Mittagessenversorgung (einschließlich eines Rohkostanteils) der IGS Heidberg und des Gymnasiums Raabeschule in Braunschweig im Rahmen der Verpflegungssysteme Cook & Chill, Cook & Freeze oder Cook & Serve (Frischküche) im Zeitraum vom 10.01.2022 bis 31.07.2023 inkl. der Entsorgung des hierbei anfallenden K3-Materials.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuerkerode
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.