Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 Referenznummer der Bekanntmachung: 021-097-069
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wietze
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000
TLF 3000 - Fahrgestell
29323 Wietze
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 - Fahrgestell
TLF 3000 - Aufbau
29323 Wietze
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 - Aufbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1 - Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf das Unternehmen nicht zutreffen.
III.1.1.2- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
III.1.1.3 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
III.1.1.4 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
III.1.1.5 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
III.1.1.6 - Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
III.1.1.7 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
III.1.1.8 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
III.1.2.1 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
III.1.2.2 - Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
III.1.3.1. - Nachweis der Zertifizierung ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem.
III.1.3.2. - Referenzen für Fahrgestelle mit Aufbau als TLF 3000 mit Gruppenkabine (Los 1).
III.1.3.3. - Nachweis des Zertifikates zum Einbau von Digitalfunkgeräten (Los 2).
III.1.3.4. - Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge in Form einer Liste von erbrachten Fahrzeugen TLF 3000 mit Gruppenkabine (Los 2).
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV 2.2. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]