Ersatzneubau Automatisierungs- und Leittechnik Wasserwerk Garßen Referenznummer der Bekanntmachung: 209901
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Automatisierungs- und Leittechnik Wasserwerk Garßen
Die Stadtwerke Celle GmbH beabsichtigen die Erneuerung der Automatisierungs- und Prozessleittechnik für das Wasserwerk Garßen. Die vorhandene Technik ist zum überwiegenden Teil abgekündigt, Ersatzteile sind nur noch erschwert und kostenintensiv beschaffbar.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Celle GmbH beabsichtigen die Erneuerung der Automatisierungs- und Prozessleittechnik für das Wasserwerk Garßen. Die vorhandene Technik ist zum überwiegenden Teil abgekündigt, Ersatzteile sind nur noch erschwert und kostenintensiv beschaffbar.Ziel ist daher der Einsatz von moderner und aktueller Hard- und Software, die den betrieblichen Anforderungen entspricht und auf einheitlichen Projektierungstools basiert. Zu Sicherstellung des zukünftigen Betriebs werden weiter ein Teil der Niederspannungsanlagen (Schaltschränke und Frequenzumrichter) und ein Teil der Messtechnikausrüstung erneuert bzw. modernisiert.Teilweise sind verfahrenstechnische Erweiterungen von Aggregaten und Mess-stellen geplant, die bei der Erneuerung mitberücksichtigt werden müssen. Die Mindesteilnehmeranzahl für dieses Verfahren beträgt 5. Die Maximaleteilnehmeranzahl beträgt 7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.