AWIGO - Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs Referenznummer der Bekanntmachung: 939-2/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awigo.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWIGO - Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs
Die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist eine Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück. Die AWIGO ist mit den Aufgaben der Abfallbewirtschaftung im Kreisgebiet beauftragt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe schreibt sie die Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs aus.
Niedersachsenstraße 19 49124 Georgsmarienhütte
Heckladerpressfahrzeug mit Festaufbau und vier Achsen für den Anwendungsbereich Gewerbeleerungen.
Zur Vermeidung von Schnittstellen-Schwierigkeiten wird das Fahrzeug als Komplettsystem ausgeschrieben; d. h., der Auftragnehmer hat ein betriebsbereites Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Schüttung zu liefern.
Reparaturen und Wartungen sollen während der Gewährleistungs- und Garantiezeit vom Auftragnehmer übernommen werden. Bieter haben die entsprechenden Standardwartungsverträge (Muster) für Aufbau/Schüttung und Fahrgestell dem Angebot beizufügen; die Verträge sind jedoch nicht bewertungsrelevant. Der Auftraggeber behält es sich vor, die entsprechenden Verträge abzuschließen oder nicht. Einzubinden ist ggf. die AWIGO Service GmbH, eine weitere, mittelbare Tochtergesellschaft des Landkreises Osnabrück, welche für den Auftraggeber die Instandhaltung des Fahrzeugs nach Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiezeit durchführt (in Ausnahmefällen auch Wartungen während der Gewährleistungs- und Garantiezeit, sofern die AWIGO Service GmbH über die nötigen Qualifikationen verfügt).
Da der Fuhrpark derzeit ausschließlich aus Fahrgestellen des Herstellers Mercedes-Benz besteht, ist die Werkstatt hinsichtlich Mitarbeiterschulung, Diagnoseequipment und Ersatzteilhaltung ausschließlich auf diesen Fahrzeugtyp ausgerichtet. Wird ein Fahrgestell eines anderen Herstellers angeboten, so werden die Zusatzkosten für die Diagnosegeräte und die Umstellung bzw. Erweiterung der Werkstatt sowie den Schulungsbedarf beim Angebotspreis berücksichtigt. Bieter haben auf dem Preisblatt Angaben zu den Kosten zu machen und die entsprechende Ausstattung im Auftragsfall mitzuliefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der Vergabunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Sollte eine Angabe von Umsätzen nicht möglich sein, wird erlaubt, einen Mindestumsatz zuzusichern. Daher kann in dem Fall, dass keine genauen Angaben gemacht werden können, ein Mindestumsatz von 5,0 Mio. EUR pro Jahr für vergleichbare Leistungen im abgefragten Zeitraum zugesichert werden (z. B. als Eintragung: "mind. > 5,0 Mio. EUR").
Angaben jeweils für 2018, 2019, 2020 und Mittelwert 2018-2020:
- WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz,
- WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, je nach Leistungsteil bezogen auf sämtliche Umsätze, die mit der Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen bzw. Aufbauten/Schüttungen und/oder Fahrgestellen erzielt wurden.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer.
Sollte ein Bieter keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Referenzen
Mindestens zehn Referenzen (Aufträge) für den entsprechenden Leistungsteil (Aufbau/Schüttung bzw. Fahrgestell); die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein, d. h. Lieferung seit 2018. Die Lieferung mehrerer gleichartiger Fahrzeuge in einem zusammenhängenden Auftrag zählt als eine Referenz.
Aufbau: 10 Referenzen für Heckladerfahrzeuge
Fahrgestell: 10 Referenzen für Fahrgestelle
Alle Referenzen mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- des Modells,
- der Stückzahl,
- des Lieferzeitraums,
- ggf. Anmerkungen,
- Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags: Die angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Lieferfrist; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch ihn an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJR9C3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.