Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tanklöschfahrzeugen "Wald" (CCFM) Referenznummer der Bekanntmachung: 070-RV-KFZ/2021-03.331
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 216-568018)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tanklöschfahrzeugen "Wald" (CCFM)
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für das Land Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von geländegängigen Waldbrand-Tanklöschfahrzeugen (CCFM) inkl. Beladung zur Vegetationsbrandbekämpfung für den überörtlichen und internationalen Einsatz aus. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Es ist jeweils ein Abruf von 4 Tanklöschfahrzeugen "Wald" (CCFM) in den Jahren 2022, 2023 und 2024 geplant. Die Bestellung dieser 12 Fahrzeuge innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit wird garantiert, vorausgesetzt einer entsprechenden jährlichen Verlängerung des Vertrages. Darüber hinaus ist der Abruf von insgesamt 4 weiteren Fahrzeugen innerhalb der maximal möglichen Vertragslaufzeit möglich, kann aber nicht garantiert werden.
Die Artikel werden nach Zuschlagserteilung in den Webshop des LZN eingestellt und in einer unbestimmten Anzahl von Einzelabrufen als Online-Bestellungen abgerufen.
Abrufberechtigt ist das Referat 34 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen