Generalplanerleistungen - Umbau Bistro und Verwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11-S3-H-GP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5315950
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen - Umbau Bistro und Verwaltung
Generalplanerleistungen für den Umbau des Gebäudes H im Klinikum Celler Straße 38:
Die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (kurz: SKBS) beabsichtigt am Standort Celler Straße ein Gebäude umzugestalten. Es sollen ein Mitarbeiterrestaurant und moderne Büroflächen entstehen. Hierfür sucht das SKBS einen Generalplaner.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es soll ein Generalplaner für den Umbau eines bestehenden Gebäudes in ein Mitarbeiterrestaurant und moderne Büroflächen beauftragt werden.
Das in 1893 errichtete Bestandsgebäude muss komplett entkernt werden, die Fassade des Gebäudes soll nicht verändert werden.
Der Generalplaner hat die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Architektur LP 1-8 + besondere Leistungen in LP 1 Bestandsaufnahme
- TGA (KHLS, Elt) LP 1-8 inkl. Berücksichtigung der BMA für den Standort, da sich diese im UG des Gebäudes befindet + Lichtplaner für Innenraum und Fassade Eingangsbereich + Terrasse
- Küchenplanung
- Tragwerksplanung
- Wärmeschutznachweis
- Schallschutz für technische Anlagen und Raumakustik für den Gastraum und die Büros
- Brandschutz
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftrag kann bis zur Fertigstellung des Umbaus und Übergabe an das Klinikum verlängert werden.
Es sollen mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber sind der Umfang und die Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Gegenstand und Umfang der erbrachten Leistungen von den Bewerbern angegebenen Referenzen. Besonders positiv werden dabei Referenzen bewertet, die sich auf die Erbringung von Generalplanerleistungen für eine Küche (Kategorie 1), eine Einrichtung der Mitarbeiterverpflegung oder vergleichbaren Gemeinschaftsverpflegung (Kategorie 2) und oder im Bereich der Sanierung oder des Umbaus von für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden (Kategorie 3) beziehen, wobei Referenzen der Kategorie 1 am besten bewertet werden.
Verlängerungsoption gem. Ziff. II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereit gestellten
Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der
Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch
im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch
für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz (in Euro) des Unternehmens innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR 3.000.000 für Personenschäden und EUR 2.000.000 für sonstige Schäden (einschl. Vermögensschäden) oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
— Kurze Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers, aus der sich die Befähigung zur Erbringung der Generalplanerleistungen ergibt einschließlich der zur Verfügung stehenden Fachkräfte. Der Bewerber muss über mindestens fünf Mitarbeiter zuzüglich der/des leitenden Architektin / Architekten verfügen. Es muss außerdem ein ausgebildeter Küchenplaner zur Verfügung stehen, der Erfahrung mit der Planung von Küchen der Gemeinschaftsverpflegung hat. Der Nachweis kann durch Einreichung einer persönlichen Referenz des Mitarbeiters erfolgen.
— Es sind die Referenzen des Unternehmens darzustellen. Gefordert werden
a) Referenzen für den Bereich „Leistungen der Generalplanung (LPH 2-8) für eine Küche einschl. Küchenplanung unter Angabe der Zubereitungsart (z.B. Cook and Chill) und der Anzahl der Essen je Tag“ b) Referenzen für den Bereich „Leistungen der Generalplanung (LPH 2-8) für Einrichtungen der
Mitarbeiterverpflegung oder vergleichbarer Gemeinschaftsverpflegung einschl. Lichtplanung, Schallschutz und
Brandschutz“
c) Referenzen für den Bereich „Leistungen der Generalplanung (LPH 2-8) für den Bereich Umbau und
Sanierung von für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden".
Die Leistungen der Generalplanung im Bereich c) müssen neben den Architekturleistungen auch die Leistungen der TGA, Tragwerksplanung, Wärmeschutz-Nachweis, Brandschutz, SiGeKo umfassen. Im Übrigen genügt die Erbringung der Architekturleistungen und der TGA für den Nachweis einer Generealplanung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes für den jeweiligen Referenzbereich bestimmt ist.
Ein Referenzprojekt kann für mehrere Bereiche herangezogen werden. Zugelassen werden Referenzen, die in den letzten fünf Jahren abgeschlossen worden sind oder bei denen in den letzten drei Jahren die LPH 2-5 abgeschlossen worden sind.
Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und
Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
- Name des Auftraggebers;
- ggf. Ansprechpartner des Referenzprojektes unter Angabe der Telefonnummer, E-Mail und der Funktion;
- Leistungszeitraum (Projektbeginn, Projektende);
- Erbrachte Leistungen (Leistungsphasen und Leistungsarten);
- Angabe des Projektvolumens, der BGF und der Gebäudenutzung;
- Angabe, ob Leistungserfüllung im vorgesehenen Zeitraum erfolgte.
Der Bewerber muss über mindestens fünf Mitarbeiter zuzüglich der/des leitenden Architektin / Architekten verfügen. Es muss außerdem ein ausgebildeter Küchenplaner zur Verfügung stehen, der Erfahrung mit der Planung von Küchen der Gemeinschaftsverpflegung hat. Der Nachweis kann durch Einreichung einer persönlichen Referenz des Mitarbeiters erfolgen.
Es muss mindestens eine Referenz pro genanntem Bereich (a, b, c) eigereicht werden. Ein Referenzprojekt kann für mehrere Bereiche herangezogen werden.
§ 75 VgV:
Teilnahmeberechtigt sind Bewerber, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich bauvorlageberechtigt sind.
1) Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2) Im Fall der Einschaltung von Nachunternehmern zur Auftragsdurchführung haftet auch der Nachunternehmer gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3) Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
4) Dem späteren Angebot ist eine Erklärung nach § 4 NTVergG beizufügen. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es ist auf der ersten Stufe ein Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Alle Anforderungen an den Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus dieser Auftragsbekanntmachung. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Plattform der Deutschen eVergabe bereitgestellt. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten.
Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3) abrufbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3. angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.