Beschaffung einer Teilschnittmaschine für Schacht Konrad
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Teilschnittmaschine für Schacht Konrad
Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad soll eine Teilschnittmaschine für den untertägigen Einsatz beschafft werden.
Salzgitter, Bleckenstedt
Für das Endlager für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad soll eine Teilschnittmaschine beschafft werden. Vorbehaltlich der Verhandlungen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs sind folgende Spezifikationen vorgesehen: Teilschnittmaschine mit mindestens 250 kW Antriebsleistung am Quer-Schneidkopf für den untertägigen Einsatz beschafft werden. Die TSM muss eine Bergbaumaschine mit ca.100 t Eigengewicht und geeignet sein zum schneidenden Lösen von Tonmergel mit Eisenoolith mit einer Gesteinsfestigkeit von 60 – 100 MPa. Sie hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
a) Auffahrung kleinerer bis mittelgroßer Querschnitte (27 – 45 m²) b) Auffahrung und Nachschnitt großer, hoher Strecken mittels Kalotte und Strosse, bzw. Sohlauffüllung im Fall von Nachschnitt c) Nachschnitt geankerter Strecken inkl. Sohlnachschnitt d) Sicherung von Strecken und Grubenräumen durch Anker e) Herstellen von Nischen und Blindörtern Bei der Planung und dem Bau der TSM sind folgende Anforderungen unabdingbar zu erfüllen:
• Eine auf der Maschine fest verbaute Ankerbohr- und Setzvorrichtung.
• Eine quer- und längsneigungsverstellbare sowie in Streckenrichtung verfahrbare Arbeitsbühne zum manuellen Anbringen von Maschendrahtverzug in der Firste und den oberen Stößen.
• Einen Transformator in Bergbauausführung für die Umsetzung der Spannungsversorgung von 6 kV IT auf die notwendigen Betriebsspannungen mit den zugehörigen Bergbaukabeln • Da im ganzen Grubengebäude an den Unterverteilungen identische Stecker verbaut sind, sind für die Schlepptrosse (Bergbaukabel (Typ: (N)TSKCGECWOU), Mantelfarbe: gelb) nur Steckkontakte der Fa. Patton + Cooke Co. und für die Verfahreinrichtung Steckkontakte der Fa. ISV-Merechal (Typ DS9 150 A) zu verbauen.
• Einen Unterschnitt von mindestens 200 mm für Sohlnachschnitt.
• Einen Ladetisch mit demontierbaren oder einklappbaren Ladetischverbreiterungen • Ein Abwurfband mittig hinter der Maschine mit einer Abwurfhöhe von mindestens 3 m und um mindestens 30° je Seite schwenkbar, es muss in der Höhe verstellbar und leicht zu demontieren sein.
• Eine kompakte Ausführung der Maschine um bei engen Streckenverhältnissen und geringen Kurvenradien agieren zu können.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln, auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Teilschnittmaschine für Schacht Konrad
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.