Bauoberleitung und Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: NW-2021-0206
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauoberleitung und Bauüberwachung
Bauoberleitung und Bauüberwachung für die Gesamtmaßnahme
Die Bundesautobahn 29 (A 29) stellt als Osttangente Oldenburgs einen wichtigen Bestandteil des Autobahnrings um Oldenburg dar und besitzt für den großstädtischen Raum maßgebende verkehrliche Bedeutung. Die Maßnahme liegt circa vier Kilometer östlich vom Oldenburger Stadtzentrum entfernt. Die Autobahn verläuft in diesem Bereich durch die Wiesen- und Weidelandschaft der Hunteniederung.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die Grunderneuerung und der Ausbau der an die Huntebrücke anschließenden Rampenstrecken der A 29 in etwa bis zu den Anschlussstellen (AS) Oldenburg/Ohmstede bzw. Oldenburg/Hafen erfolgen. Hierbei wird der vorhandene Autobahnquerschnitt um jeweils einen Meter pro Fahrtrichtung auf eine Gesamtbreite von 31,00 m (RQ 31) verbreitert. Im Zuge dessen, ist die vorhandene Entwässerung des Autobahnabschnittes einschließlich der Entwässerung der Ersatzneubauten den gültigen Vorschriften entsprechend zu erneuern. Des Weiteren werden die Huntebrücke und das Bauwerk Hafen durch einen Neubau ersetzt.
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Schutzeinrichtungen, Markierungen, Beschilderung, Verkehrssicherung) Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Schutzeinrichtungen, Markierungen, Beschilderung, Verkehrssicherung sowie Technische Anlagen, Landschaftsbau) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Führen von digitalen Bauwerksakten;
- Beweissicherung aller zu beanspruchenden Flächen und Verkehrsanlagen;
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Prüfung von Ausführungsunterlagen;
- Prüfen der Bestandspläne und Bestandsübersichtspläne konstruktiver Bauwerke;
- Prüfen von Bauwerksbüchern;
- Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte;
- Kostenkontrolle;
- Überwachen des Bauzeitenplanes;
- Fotodokumentation;
- Überwachen der Verkehrssicherungspflicht;
- Steuerung der Kontrollprüfungen;
- elektronische Bauabrechnung / Rechnungsprüfung (mittels GAB-Schnittstelle),
- Besondere Leistungen zur Lph 8 (Objektüberwachung) im Leistungsbild Tragwerksplanung.
Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 20 %
Referenzen / Erfahrungen des Bauoberleiters: 25 %
Referenzen / Erfahrungen des hauptverantwortlichen Bauüberwachers für Verkehrsanlagen: 20%
Referenzen / Erfahrungen des hauptverantwortlichen Bauüberwachers für Ingenieurbauwerke: 20%
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5%
Gesamteindruck der Bewerbung: 10%
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb -, Ziffer 7.2 - Maßnahme Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge -.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03_Erneuerung-A29_VgV-BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung",
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03_Erneuerung-A29_VgV-BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung".
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,5 Mio. EUR aufweisen.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_Erneuerung-A29_VgV-BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_Erneuerung-A29_VgV-BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05_Erneuerung-A29_VgV-BOL-BÜ_Unterauftragnehmer", Vordruck "D06_Erneuerung-A29_VgV-BOL-BÜ_Verpflichtung-Unterauftragnehmer" und Vordruck "D07_Erneuerung-A29_VgV-BOL-BÜ_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens
zweimal die Bauoberleitungsleistungen und zweimal die Bauüberwachung erbracht haben.
Von den 2 Referenzen für die Bauoberleitung müssen die Bauoberleitungsleistungen mind. einmal für Verkehrsanlagen (im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes) erbracht worden sein und bei mind. einer Referenz müssen die Bauoberleitungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Brücken) im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes erbracht worden sein.
Von den 2 Referenzen für die Bauüberwachung müssen die Bauüberwachungsleistungen mind. einmal im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes (Verkehrsanlagen in Betonbauweise) und mind. einmal für ein Straßenbrückenprojekt in Taktschiebebauweise erbracht worden sein.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der 1. Bauoberleiter muss mind. 3 persönliche Referenzen mit Bauoberleitungserfahrung vorlegen. Von den 3 Referenzen müssen die Bauoberleitungsleistungen mind. einmal im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes (Verkehrsanlagen) und mind. einmal für ein Brückenprojekt (Straße oder Bahn) erbracht worden sein.
Der 1. und 2. (stellv.) Bauüberwacher Verkehrsanlagen muss mind. 3 persönliche Referenzen mit Bauüberwachungsleistungen im Rahmen von Bundesfernstraßenprojekten (Verkehrsanlagen) vorlegen und Erfahrung mit Bauüberwachung Verkehrsanlagen in Betonbauweise nachweisen.
Der 1. und 2. (stellv.) Bauüberwacher Ingenieurbauwerke muss mind. 3 persönliche Referenzen mit Bauüberwachungsleistungen im Rahmen von Straßenbrückenprojekten und mind. eine persönliche Referenz mit Bauüberwachungsleistungen im Rahmen eines Brückenprojektes in Taktschiebebauweise vorlegen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mind. 2 Ingenieure o. vgl. für die Bauoberleitung und 3 Ingenieure o. vgl. für die Bauüberwachung im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die AI-Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_Erneuerung-A29_VgV-BOL-BÜ_Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.autobahn.de