Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 199
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Generalplanungsleistungen
Generalplanungsleistungen für die Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen an der Astrid-Lindgren-Schule in Bohmte (FÖS Bohmte)
Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 49163 Bohmte
Das Hauptgebäude der Astrid-Lindgren-Schule in Bohmte wurde 1958 eingeschossig auf dem Gelände Am Brink in Bohmte errichtet. Insgesamt hat die Liegenschaft 4 bzw. 5 Bauabschnitte.
Die erste Erweiterung erfolgte 1968 mit einem eingeschossigen Satteldach-Trakt, in dem heute das Lehrerzimmer untergebracht ist. 1983/84 wurde das Hauptgebäude A, ein eingeschossiger Flachdachbau mit Fassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion errichtet. 2001 erhielt ein Teil des Altbaus eine Aufstockung mit einem Mansarddach. 2020 wurde das Ensemble mit 4 Mobilklassen ergänzt, um die aktuelle Situation zu entzerren und erste Vorbereitungen für die geplante Baumaßnahme zu treffen.
An der Förderschule Bohmte wurde der Raumbedarf überprüft und ein zusätzlicher Bedarf festgestellt. Um diesen darzustellen, ist vorgesehen, die Bestandgebäude zu erweitern und in Teilbereichen umzubauen. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie für eine mögliche Ausführung liegt vor.
Die Außenanlagen sind auf die geplante Erweiterung abzustimmen. Besonderes Augenmerk sind dabei auf den Schüleran- & --abtransport sowie die Parkplatzsituation für die Lehrkräfte zu richten. Dabei ist zu beachten, dass für die Ermittlung der erforderlichen Anzahl der Parkplätze die Vorgaben aus der NBauO nicht ausreichen, da teilweise pro Klasse bis zu drei Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitereingesetzt werden.
Die erforderlichen Arbeiten sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen, so dass sicherzustellen ist, dass dieser jederzeit möglichst störungsfrei möglich bleibt.
Es ist zu prüfen, ob die technische Gebäudeausstattung der Erweiterung an die Bestandsgebäude der bestehenden Schule angeschlossen werden kann oder eigenständig versorgt werden muss. Des Weiteren ist die bestehende technische Gebäudeausstattung an die Umbauten im Bestandsgebäude anzupassen.
Folgende interne Umbaumaßnahmen in den Bestandsgebäuden sind zu planen:
- Einbau eines Aufzuges
- Umbau Windfang barrierefrei & rollstuhlgerecht
- Herrichtung von Differenzierungs- und weiteren Nebenräumen
- Umwidmung Allgemeiner Unterrichtsraum (AUR) in Lehrküche
- Erweiterung und Modernisierung WC-Anlagen Lehrkräfte
- Digitalisierung nach Leitfaden des Landkreis Osnabrück
- Dementsprechende Neuorganisierung der technischen Versorgung (Strom, Heizung, Wasser,
Abwasser, EDV, Beleuchtung usw.). Anbindung an die vorhandenen technischen Anlagen.
Es ist beabsichtigt Generalplanungsleistungen gemäß den nachfolgenden Leistungsbildern (LB) zu beauftragen:
LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, §§ 33 ff. HOAI 2021, Leistungsphase (LPh) 1-9
LB2: Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI 2021, Anlagengr. 1-6 & 8, HLS LPh 1-9, Elektro LPh 1-9
LB3: Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI 2021, LPh 1-6
LB4: Freianlagen, §§ 38 ff. HOAI 2021, LPh 1-9
LB5: Bauphysik, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Kapitel 1.2.2 & 1.2.3 HOAI 2021, LPh 1-6
LB6: Brandschutzplanung, gem. AHO Heft 17, 2015, Lph 1-4
LB7: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Zeitplan:
Planungsbeginn: direkt nach Auftragsvergabe
Baubeginn Erweiterungsbau: Juli 2022
Fertigstellung Erweiterungsbau: Juli 2023
Beginn der Baumaßnahmen im Bestand: Juli 2022
Fertigstellung der Baumaßnahmen im Bestand:Juli 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rohling Planung GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49078
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDK3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland