Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 199

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Generalplanungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 199
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Generalplanungsleistungen für die Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen an der Astrid-Lindgren-Schule in Bohmte (FÖS Bohmte)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 49163 Bohmte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Hauptgebäude der Astrid-Lindgren-Schule in Bohmte wurde 1958 eingeschossig auf dem Gelände Am Brink in Bohmte errichtet. Insgesamt hat die Liegenschaft 4 bzw. 5 Bauabschnitte.

Die erste Erweiterung erfolgte 1968 mit einem eingeschossigen Satteldach-Trakt, in dem heute das Lehrerzimmer untergebracht ist. 1983/84 wurde das Hauptgebäude A, ein eingeschossiger Flachdachbau mit Fassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion errichtet. 2001 erhielt ein Teil des Altbaus eine Aufstockung mit einem Mansarddach. 2020 wurde das Ensemble mit 4 Mobilklassen ergänzt, um die aktuelle Situation zu entzerren und erste Vorbereitungen für die geplante Baumaßnahme zu treffen.

An der Förderschule Bohmte wurde der Raumbedarf überprüft und ein zusätzlicher Bedarf festgestellt. Um diesen darzustellen, ist vorgesehen, die Bestandgebäude zu erweitern und in Teilbereichen umzubauen. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie für eine mögliche Ausführung liegt vor.

Die Außenanlagen sind auf die geplante Erweiterung abzustimmen. Besonderes Augenmerk sind dabei auf den Schüleran- & --abtransport sowie die Parkplatzsituation für die Lehrkräfte zu richten. Dabei ist zu beachten, dass für die Ermittlung der erforderlichen Anzahl der Parkplätze die Vorgaben aus der NBauO nicht ausreichen, da teilweise pro Klasse bis zu drei Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitereingesetzt werden.

Die erforderlichen Arbeiten sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen, so dass sicherzustellen ist, dass dieser jederzeit möglichst störungsfrei möglich bleibt.

Es ist zu prüfen, ob die technische Gebäudeausstattung der Erweiterung an die Bestandsgebäude der bestehenden Schule angeschlossen werden kann oder eigenständig versorgt werden muss. Des Weiteren ist die bestehende technische Gebäudeausstattung an die Umbauten im Bestandsgebäude anzupassen.

Folgende interne Umbaumaßnahmen in den Bestandsgebäuden sind zu planen:

- Einbau eines Aufzuges

- Umbau Windfang barrierefrei & rollstuhlgerecht

- Herrichtung von Differenzierungs- und weiteren Nebenräumen

- Umwidmung Allgemeiner Unterrichtsraum (AUR) in Lehrküche

- Erweiterung und Modernisierung WC-Anlagen Lehrkräfte

- Digitalisierung nach Leitfaden des Landkreis Osnabrück

- Dementsprechende Neuorganisierung der technischen Versorgung (Strom, Heizung, Wasser,

Abwasser, EDV, Beleuchtung usw.). Anbindung an die vorhandenen technischen Anlagen.

Es ist beabsichtigt Generalplanungsleistungen gemäß den nachfolgenden Leistungsbildern (LB) zu beauftragen:

LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, §§ 33 ff. HOAI 2021, Leistungsphase (LPh) 1-9

LB2: Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI 2021, Anlagengr. 1-6 & 8, HLS LPh 1-9, Elektro LPh 1-9

LB3: Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI 2021, LPh 1-6

LB4: Freianlagen, §§ 38 ff. HOAI 2021, LPh 1-9

LB5: Bauphysik, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Kapitel 1.2.2 & 1.2.3 HOAI 2021, LPh 1-6

LB6: Brandschutzplanung, gem. AHO Heft 17, 2015, Lph 1-4

LB7: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Zeitplan:

Planungsbeginn: direkt nach Auftragsvergabe

Baubeginn Erweiterungsbau: Juli 2022

Fertigstellung Erweiterungsbau: Juli 2023

Beginn der Baumaßnahmen im Bestand: Juli 2022

Fertigstellung der Baumaßnahmen im Bestand:Juli 2024

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kurzvorstellung des Bieters und der Projektorganisation durch den Projektleiter und Stellvertreter / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Kosten- und Terminsteuerung sowie der Qualitätssicherung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzeptvorstellung zur Projektabwicklung der geplanten Baumaßnahme mit Bezugnahme auf den vorgegebenen Terminrahmen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung der Organisation und Darstellung der örtlichen Präsenz und Erreichbarkeit für Planung und Ausführung / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 147-391656
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Rohling Planung GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49078
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDK3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2021

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