21-0559 Vorhaltung und Einsatz eines Mobilen Impfteams Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0559 Vorhaltung und Einsatz eines Mobilen Impfteams
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
21-0559 Vorhaltung und Einsatz eines Mobilen Impfteams
Vorhaltung und Einsatz eines Mobilen Impfteams zur Sicherstellung des bisherigen Impferfolges durch eine gezielte aufsuchende Impfunterstützung der ambulanten Versorgungssysteme im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsschutzes.
Wolfsburg
Vorhaltung und Einsatz eines Mobilen Impfteams zur Sicherstellung des bisherigen Impferfolges durch eine gezielte aufsuchende Impfunterstützung der ambulanten Versorgungssysteme im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsschutzes.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Mit seinem Erlass vom 07.09.2021 stellt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fest, dass wegen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eilbedürftigkeit der Aufstellung der Mobilen Impfteams grundsätzlich die vergaberechtliche Dringlichkeit als gegeben anzusehen ist. Infolge dessen können Leistungen über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4, 17 VgV vereinbart werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RFN8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen