Stahl- und Dacharbeiten - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule in Seelze mit Mensa Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/RBS/03/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Stahl- und Dacharbeiten - Umbau und Erweiterung der Regenbogenschule in Seelze mit Mensa
Für den Umbau und die Erweiterung der Regenbogenschule mit Mensa sind Stahl- und Dacharbeiten durchzuführen.
In dem 1. Bauabschnitt wird der Bestand westlich des Südflügels und südlich des Zwischentraktes um einen eingeschossigen Bau mit Flachdach erweitert. Das neue Zentrum der Schule stellt die Mensa mit Doppelfunktion als Forum dar. Dieser Raum ist stützenfrei und durch die hohe Raumhöhe flexibel nutzbar.
Nähere Informationen sind bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis: Es wird bei der Angebotsabgabe darum gebeten, eine GAEB-Datei (D84) mit abzugeben.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Humboldtstraße 10, 30926 Seelze
Zusätzliche Informationen sind bitte dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) unter www.dtvp.de zur Verfügung. Auch die Kommunikation wird elektronisch über diese Plattform abgewickelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes ist vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikations-verzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Gleiches gilt im Falle der Beauftragung von Nachunternehmern.
Auf Anforderung sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Nachweise Haftpflichtversicherung, Gewerbeanmeldung
- Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen vom Finanzamt.
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind folgende Nachweise mit vorzulegen:
- VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung oder PQ-Nummer, alternativ EEE
- Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
- Zahlung eines Mindestentgelts gemäß § 4 Abs. 1 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz
Allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert. Werden solche vom Bieter beigefügt oder wird darauf im Angebot Bezug genommen, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Das gleiche gilt für Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Angebote müssen der Textform gemäß § 126 b BGB entsprechen und den Namen des Erklärenden und die Erklärung abgebende Person unmissverständlich erkennen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Die Submission ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden müssen (09.12.2021), damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRURLXT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/