Geb. 1135 Leibniz School of Education - 015.1_Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1135_015.1_21_152
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-hannover.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geb. 1135 Leibniz School of Education - 015.1_Schlosserarbeiten
Die Leibniz Universität Hannover beabsichtigt in der Straße Im Moore 11/11a in Hannover ein mehrgeschoßiges Institutsgebäude zu errichten.
Das derzeit auf dem Grundstück befindliche Gebäude wird hierfür abgerissen.
Der Neubau grenzt im südöstlichen Bereich unmittelbar an ein Bestandsgebäude.
Das Gebäude besteht aus fünf oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, wobei die Obergeschosse in zwei Ebenen eine Staffelung erfahren - im Erdgeschoss und im 3. Obergeschoss. Die maximalen Abmessungen des Gebäudes betragen im Erdgeschoss ca. 48,80 m x ca. 30,90 m. Das Untergeschoss ist im Wesentlichen identisch zum Erdgeschoss, wobei das südöstliche und westliche Treppenhaus im Erdgeschoss enden. Zudem ist im nördlichen Bereich des Gebäudes ein revisionierbarer Einbringschacht/Tiefhof vorgesehen. Die Höhe des Fertigfußbodens (OKFF) im Erdgeschoss wird mit +54,65 m ü. NHN festgesetzt. Dies entspricht in etwa der Höhe des umgebenden Geländes, zumindest im nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Gebäudebereich. Im südwestlichen, westlichen und nordwestlichen Bereich hingegen steigt das Gelände zum Teil an. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 75,25 m ü. NHN.
Nutzungstechnisch ist das Gebäude wie folgt unterteilt. Im Untergeschoss liegen ein Hörsaal (geschossübergreifend zum Erdgeschoss, unterliegt der Versammlungsstättenverordnung), sanitäre Einrichtungen und Technik-, Lager- und Abstellflächen.
Das Erdgeschoss enthält neben dem Hörsaal ein großzügiges Foyer, Seminarräume, Teeküche, Eltern/Kind-Raum, Beh.WC sowie Räume mit studentischen Arbeitsplätzen. In den Obergeschossen befinden sich im Wesentlichen Seminarräume und Büros sowie studentische Arbeitsplätze.
Auf dem Dach ist eine kleine Fläche für Technik vorgesehen (Rückkühlung).
Im 4.Obergeschoss ist eine Dachterrasse als Loggia vorgesehen.
Leibniz School of Education Unicampus: Welfengarten 30167 Hannover
Kleinere Gitterrostkonstruktionen, kleinere Rampen- und Treppenanlagen, Treppengeländer und Handläufe, Bekleidungen von Aufzugportalen + Eingangsbereichen, Einhausung Rückkühlanlagen a.d. Dachgeschoss
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Brandt Metalltechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://metallbau-brandt.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYYA8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-hannover.de/de/