SUV-Allrad Referenznummer der Bekanntmachung: 1-1.1-2021-00089
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwk-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SUV-Allrad
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat aktuell einen Bedarf von 6 SUV mit Allradantrieb. Aufgrund von unerwartetem Ausfall vorhandener Fahrzeuge oder noch nicht absehbarem zusätzlichem Bedarf kann sich der Bedarf bis zum Jahres Ende 2021 auf 10 Fahrzeuge erhöhen.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Str. 1-13 26121 Oldenburg
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat aktuell einen Bedarf von 6 SUV mit Allradantrieb. Aufgrund von unerwartetem Ausfall vorhandener Fahrzeuge oder noch nicht absehbarem zusätzlichem Bedarf kann sich der Bedarf bis zum Jahres Ende 2021 auf 10 Fahrzeuge erhöhen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SUV Allrad
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download unter https://vergabe.niedersachsen.de (Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DHKK) zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Unterlagen heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation nur hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf vergabe.niedersachsen.de besteht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1D4ME
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.