Übernahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-66-ABF-2021-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz
Übernahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz der Klassen A1-AIII
Das im Landkreis Stade gesammelte Altholz wird durch ein vom Auftraggeber beauftragtes Transportunternehmen zu dem vom Auftragnehmer angegebenen Standort angeliefert und vom Auftragnehmer übernommen, gewogen und verwertet.
Mit der Vergabe wird die Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz der Klassen AI - AIII des Landkreises Stade ausgeschrieben.
Der Auftragnehmer übernimmt die Annahme und die Verwertung von ca. 1.750 Tonnen Altholz pro Jahr aus der Sammlung des Landkreises Stade an den Standorten Abfallwirtschaftszentrum Stade Süd, Abfallwirtschaftszentrum Buxtehude - Ardestorf und den Wertstoffhöfen Oldendorf, Wedel und Wischhafen. Das gesammelte Altholz wird durch einen von dem Auftraggeber beauftragtes Transportunternehmen angeliefert und vom Auftragnehmer angenommen, gewogen und verwertet.
Die zu vergebenden Leistungen sind mit einer Laufzeit von zwei Jahren vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich max. zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bei der Verlängerungsoption I bis zum 30.06.2023 bzw. bei der Verlängerungsoption II bis zum 30.06.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich max. zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht bei der Verlängerungsoption I bis zum 30.06.2023 bzw. bei der Verlängerungsoption II bis zum 30.06.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gemäß § 150a GewO durch den Auftraggeber.
Die Eigenerklärung kann durch entsprechende Angaben in der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Alternativ können die geforderten Angaben durch entsprechende Angaben in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erfolgen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Eignung ist durch eine Präqualifikation oder eine Erklärung zur Eignung nachzuweisen. Gleiches gilt auch im Falle der Beauftragung von Nachunternehmen. Auf Anforderung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Die Eigenerklärung kann durch entsprechende Angaben in der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung erfolgen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens drei Referenzprojekte in vergleichbarer Größe durchgeführt hat. Die Eigenerklärung kann durch entsprechende Angaben in der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung erfolgen.
Beschreibung der vorgesehenen Sortier- und Verwertungsanlagen mit Ortsangabe und aktueller behördlicher Genehmigung
Beschreibung der Verwertungswege
Beschreibung der Entsorgungswege der Sortierreste mit Benennung der Entsorgungsanlagen und deren aktuellen behördlichen Genehmigungen
Der Auftraggeber behält sich vor, die jeweilige Eigenerklärung durch die Vorlage entsprechender bestätigender Dokumente zuständiger Stellen zu überprüfen.
zu den Referenzen:
Mindestens drei Referenzprojekte in vergleichbarer Größe in den letzten drei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).