Sanierung der Sporthalle BBS1 Göttingen // TGA ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/125
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisgoettingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Adresse des Beschafferprofils: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Sporthalle BBS1 Göttingen // TGA ELT
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, die Sporthalle der BBS 1 in Göttingen zu sanieren.
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Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5 (ELT) erbringt.
Eine Vorentwurfsplanung wurde zur Beantragung der Fördermittel erstellt und ist vorhanden, es werden jedoch die Leistungsphasen 1, 2 und 3 sowie 5 bis 9 vergeben, um bisherige konzeptionelle Überlegungen zu verifizieren oder zu überarbeiten.
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Das Projekt wird mit Mitteln aus dem Niedersächsischen Sportstättensanierungsprogramm gefördert und hat ein Baukostenvolumen KG 300+400 von ca. 2.600.000,- Euro brutto.
Göttingen Friedländer Weg 33-43 37085 Göttingen
Die BBS I Göttingen ist eine Schule des Landkreises Göttingen. Die im Jahr 1979 errichtete Halle wird vorwiegend durch den Schulsport, aber auch durch den Vereinssport der Stadt Göttingen genutzt und ist somit voll ausgelastet. Die Lage der Schule im Quartier "Unteres Ostviertel" der Stadt Göttingen, am Rande der Innenstadt weist überwiegend eine als Wohnquartier geprägte Umgebung auf. Die innerstädtische Lage der Schule ist prägend für das Quartier. Die kurzen Wege begünstigen die vielschichtige Nutzung der Sporthalle. Diese ist aufgrund der Kopplung an die Schule sowie der vielfältigen und dauerhaften Schul-und Vereinsaktivitäten langfristig gesichert und leistet darüber hinaus einen wesentlichen sportfachlichen Beitrag über die Quartiersgrenzen.
Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfes an der Sporthalle, kam es zu diversen Wasserschäden infolge gravierender Undichtigkeiten am Dach. Im Jahr 2017 musste die Halle vorübergehend kurzfristig geschlossen werden. Im Zuge der unvermeidbaren Notabdichtung des Daches wurden u.a. alle Lichtkuppeln abgedichtet und dauerhaft verschlossen. Dies ist allerdings nur ein Provisorium, die langfristige Behebung der Undichtigkeiten ist dringend erforderlich.
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Vorrangiger Zweck der Sanierung der Sporthalle der BBS I Göttingen ist die Sicherstellung der zukünftigen Nutzbarkeit. Die Nutzung zu Sportzwecken dient der Integration und gleichberechtigten Partizipation aller sowie der konkreten Umsetzung inklusiver Bereiche durch Sport. Gemeinsame sportliche Aktivitäten stärken gesellschaftlichen Zusammenhalt und leisten einen wesentlichen Beitrag zur vielfältigen Ausgestaltung des Quartiers.
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Die dringend notwendige Sanierung der Sporthalle der BBS I Göttingen umfasst neben den umfassenden Planungen in der Objektplanung die hier zu vergebende komplette Erneuerung der
elektrischen Ausstattung inkl. der gesamten Beleuchtung (nur die Sicherheitsbeleuchtung ist aktuell und an die neue Beleuchtung anzupassen).
Thematische Schwerpunkte der Sanierung sind:
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1. Energetische Sanierung:
Die energetische Sanierung des Daches entsprechend der Vorgaben des aktuellen GEG umfasst neben der Dachkonstruktion die Außentüren- und fenster. Die Sanierung der technischen Gebäudeausstattung mit Deckenstrahlheizung, Lüftungsanlage und Gebäudeautomation bewirkt eine CO2 Einsparung von 95 Tonnen über eine Laufzeit von 20 Jahren (Stand Förderantrag 03/2021).
Lüftungsanlage Halle:
Das vorhandene Lüftungsgerät (4.500 m3/h) wird komplett durch eine energieeffiziente und den hygienischen Anforderungen gerechte Anlage ersetzt.
Das zu planende Lüftungsgerät erfüllt die allg. Hygiene-Anforderungen nach VDI Richtlinien und entspricht der ErP-Verordnung Nr. : 1253/2014 (Lüftungsgeräte) 2016/2018.
Gegenüber dem Istzustand werden durch die Sanierung der Lüftungsanlagen pro Jahr ca. 10.000 kWh Stromenergie eingespart.
Heizungsanlage:
Die Wärmeverteilung und Einbringung in die Räume wird grundlegend erneuert.
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2. Barrierefreie Sanierung
In Fortführung eines Gesamtkonzepts der BBS1 als barrierefreie Schule soll auch die Sporthalle für alle Menschen nutzbar gemacht werden. Ein geänderter Zugang zu der Sportstätte soll ebenso wie die Errichtung einer barrierefreien Umkleide-, Dusch und Sanitäranlage umgesetzt werden.
Die Realisierung der baulichen Maßnahmen zur Erreichung der integrativen Ziele setzt eine Umstrukturierung der bestehenden Sportnebenräume voraus.
Der durch den Wasserschaden beschädigte, Hallenboden wird in Zusammenhang mit der Schaffung des neuen barrierefreien Zugangs erneuert.
3. Sanierung des Leitungsnetzes
Im dritten Bauabschnitt muss aufgrund der vorhandenen stark überdimensionierten Installation eine Anpassung der Trinkwasserhausinstallation an die anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der Leitungsführung das gesamte Rohrleitungsnetze erneuert werden. Alle Sanitärräume einschließlich der Umkleiden müssen umgebaut werden. Im Sanitärtrakt wird ein barrierefreies WC errichtet. Die Beleuchtung wurde im Jahr 2015 mit Fördergeldern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit energetisch saniert. Die im Rahmen des Fördervorhabens prognostizierten Einsparungen (CO2 plus Strom) bleiben unverändert.
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag verlängert werden.
Hinweise zur Bewertung der Auswahlkriterien.
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Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
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Falls die Zahl der Bewerbenden, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden überschreitet und die aufzufordernden Bewerbenden wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerbenden, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbenden mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden führen.
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Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich die Auftraggeberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerbende aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
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MINDESTANFORDERUNGEN:
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WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 45 VgV)
1.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 §53 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
Mindestanforderung: 300.000,- Euro p.a. im Mittel
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TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (§ 46 VgV)
1. Berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Berufszulassung für die zu erbringenden Leistungen im jeweiligen Leistungsbereich.
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2. Referenzprojekte
Die technische Leistungsfähigkeit wird durch zwei Referenzprojekte nachgewiesen.
Der Projektabschluss der Referenzprojekte (Abschluss LPH 8 § 55 HOAI, mind. Übergabe an den Betreibenden) muss im Zeitraum von November 2011 bis November 2021 liegen.
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Projekt // Technische Ausrüstung
Mindestens ein Sanierungprojekt in den Anlagengruppen 4 und 5 § 53 HOAI komplett in den Leistungsphasen 1, 2 und 3 sowie 5 bis 9 nach HOAI § 55 für eine/n öffentliche/n Auftraggeber:in gem. § 99 GWB erbracht und abgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber:innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2020) falls die Bewerbendenform dies vorsieht;
Bewerber:innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
siehe unter II.2.9)
Der/die Bewerbende bzw. die Bewerbendengemeinschaft muss im Mittel der letzen drei Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 300.000,- EUR Nettoumsatz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne § 55 HOAI vorweisen können.
siehe unter II.2.9)
Mindestens ein Sanierungprojekt in den Anlagengruppen 4 und 5 § 53 HOAI komplett in den Leistungsphasen 1, 2 und 3 sowie 5 bis 9 nach HOAI § 55 für eine/n öffentliche/n Auftraggeber:in gem. § 99 GWB erbracht und abgeschlossen.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in, Fachrichtung Elektrotechnik, zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur:in, Fachrichtung Elektrotechnik, tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietendengemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Bietendengemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die/der Auftragnehmer:in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mind. 3.000.000,- EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3.000.000,- EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietendengemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp.de durchgeführt und ist unter der unter I.3) genannten URL im Internet erreichbar.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die mögliche Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bietende vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
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BEWERBUNGSVERFAHREN:
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9).
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
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Falls die Zahl der Bewerbenden, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden überschreitet und die aufzufordernden Bewerbenden wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerbenden, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbenden mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden führen.
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Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist NICHT zulässig!
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Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die Bewerber:innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der/des Bewerbenden Unklarheiten, so hat sie/er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Subunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://www.dtvp.de (siehe auch unter I.3)) heruntergeladen werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHR9WV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreisgoettingen.de