Vergabe der Verwertung von brennbaren Abfällen des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen (Revision 2022) Referenznummer der Bekanntmachung: AS 10-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedland
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.as-nds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Verwertung von brennbaren Abfällen des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen (Revision 2022)
Verwertung, ggf. Transport, von brennbaren Abfällen (AVV 191210), die bei der Abfallbehandlung in der MBA Südniedersachsen anfallen, für eine Dauer von 4 Wochen. Die Ausschreibung erfolgt in 7 Mengenlosen mit je zwei Transportvarianten.
Die Vergabe der Verwertungsleistung erfolgt je Mengenlos entweder ohne die Transportleistung zur Verwertungsanlage (Alternative a, nachfolgend als Lose 1a bis 7a bezeichnet) oder mit Transportleistung ab der MBA Südniedersachsen (Alternative b, nachfolgend als Lose 1b bis 7b bezeichnet). Von den 14 Einzellosen werden maximal 7 Losangebote nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bezuschlagt.
Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen (AVV 191210)
Übernahme der brennbaren Abfälle an der MBA Deiderode,
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Transport und Verwertung von brennbaren Abfällen, ca. 100 bis 130 Mg/Woche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bieters.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z.B. amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Unterlagen wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung der eingereichten Nachweise die Nachreichung von Originalen zu fordern.
- Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung der Bietergemeinschaft, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit müssen der Bieter/ der Auftragnehmer und das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen der Behandlung, Entsorgung oder Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01), Brennstoffen aus Abfällen (AVV 19 12 10/ 19 12 12) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07). Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen:
- Erklärung zur Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG),
- Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
-- Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung (Behandlung/ Verwertung/ Beseitigung) der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Entsorgungsanlage und Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, Anlagendurchsatz, Öffnungszeiten, Art der Behandlung, genehmigten Abfallarten,
-- bei Angeboten für Transportvariante a (Lose 1a bis 7a): Kennzeichnung des Übernahmeortes für die Abfälle des AG durch Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle(n) bzw. Entsorgungsanlage mit Kennzeichnung des Standortes der Eingangswaage.
-- bei Angeboten für Transportvariante a (Lose 1a bis 7a): Anlagenkennblatt zur ggf. zusätzlich vorgesehenen Anlage zur Übernahme und ggf. Lagerung der Abfälle unter Benennung folgender Aspekte: Bezeichnung der Anlage und Angaben zu Betreiber, Standort, Genehmigungsdatum, genehmigte Abfallarten, sofern einschlägig: genehmigte Lagermenge, Öffnungszeiten.
Auf Verlangen vorzulegen:
Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der in den Formblätter C-3-A und C-3-B der Vergabeunterlagen benannten Anlagen zur Übernahme und Entsorgung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte.
- Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRNDM3S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland