Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt des Erschließungsgebiets Feldstraße-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 601166_172 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt des Erschließungsgebiets Feldstraße-Süd
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt zusammen mit der Stadtentwässerung Braunschweig Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Feldstraße“ (AP23 Feldstraße-Süd; 1. Bauabschnitt) zu beauftragen. Das Planungsgebiet befindet sich östlich der Bundesautobahn 391, südlich der Feldstraße. Die Erschließung von Norden erfolgt über die Feldstraße, von Süden ist das Erschließungsgebiet über die Kreuzstraße und das Erschließungsgebiet HO54 An der Schölke-Neu angebunden. Die Leistungen bestehen aus zwei Leistungsbildern.
Grundsätzlich beinhaltet die Planung in beiden Leistungsbildern die Lph. 2 – Lph. 9 mit zusätzlich besonderen Leistungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Objektplanung Verkehrsanlagen:
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlagen für das Erschließungsgebiet „Feldstraße“ (AP23 Feldstraße-Süd; 1. Bauabschnitt) zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Grunderwerb ist erforderlich, die entsprechenden Flächen werden von der Stadt Braunschweig erworben.
Anbindung an die vorhandenen Straßen sowie Planung des Straßenbegleitgrüns sind die Kernaufgaben des Vertrages.
In der ersten Ausbaustufe werden die Planstraßen als Baustraßen ausgebaut. Parallel für die zweite Ausbaustufe sind sämtliche Planstraßen im Wohn- und Gewerbegebiet inkl. des Straßenbegleitgrün in Abhängigkeit der vorhandenen Zufahrten zu planen. In der zweiten Ausbaustufe erfolgt der Endausbau.
Für beide Ausbaustufen sind Markierungs- und Beschilderungspläne zu erstellen.
Verwaltungsinterne Abstimmungen werden maßgeblich durch den AN unterstützt. Die auftretenden planerischen Probleme sollen vom AN gelöst werden. Der städtische Projektleiter unterstützt hierbei.
Je nach Anforderung ist das Plangebiet in Bauphasen zu unterteilen.
Eine zeitlich gestraffte Bearbeitung des Straßenbauprojektes wird vorausgesetzt.
Der landschaftspflegerische Plan ist bereits erstellt und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind quantifiziert und qualifiziert. Weitere Planungen sind für diesen Vertrag nicht erforderlich. Weiterhin ist die Bewertung des Schallschutzes bereits erfolgt.
Das Baugrundgutachten wird durch die Stadt Braunschweig beauftragt und dem AN zur Verfügung gestellt.
Die Bauvermessung erfolgt durch die Stadt Braunschweig bzw. durch Dritte.
Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) beabsichtigt Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Feldstraße“ (AP23 Feldstraße-Süd; 1. Bauabschnitt) zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der SE|BS übernommen. Grunderwerb ist erforderlich, die entsprechenden Flächen werden von der Stadt Braunschweig erworben.
Kernaufgaben des Vertrages ist die Planung sämtlicher Entwässerungsanlagen durch den AN.
Sämtliche Abstimmungen mit Dritten im Rahmen der Planung sind durch den AN durchzuführen. Auftretende planerische Probleme sind vom AN zu lösen. Der Projektleiter der SE|BS kann hierbei unterstützend mitwirken. Die Erschließung wird voraussichtlich in 2 Bauabschnitten ausgeführt.
Das Baugrundgutachten wird durch die Stadt Braunschweig beauftragt und dem AN zur Verfügung gestellt.
Sofern mehr als fünf vollständige Teilnahmeanträge von geeigneten Unternehmen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge anhand der Unternehmensreferenzen bewertet. Es werden nur zwei Referenzen (aus den letzten fünf Jahren, mindestens 50% der beauftragten Leistung abgeschlossen) je Bewerber gewertet.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen (gleiche Anzahl an erreichten Gesamtpunktzahlen) per Los zu entscheiden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
2. Erklärung zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber- / Bietergemeinschaften gemäß § 43 Abs. 2 VgV.
3. Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 75 VgV.
1. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Mindestanforderung Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für Sach-. Vermögens- und sonstige Schäden.
2. Eigenerklärung zum Nettoumsatz der letzten drei Geschäftsjahre für Dienstleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs.
3. Eigenerklärung zum Nettoumsatz der letzten drei Geschäftsjahre für Dienstleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Kanalbau in Kombination mit Verkehrsanlagen.
Die vollständigen Eignungskriterien sind in den Auftragsunterlagen aufgeführt.
1. Eigenerklärung Mitarbeitende Ingenieure (einschl. Führungskräfte) im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Anlagen des Straßenverkehrs (3 Mitarbeitende Ingenieure mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Mittel der letzten drei Jahre)
2. Eigenerklärung Mitarbeitende Ingenieure (einschl. Führungskräfte) im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, hier: Kanalbau in Kombination mit Verkehrsanlagen (3 Mitarbeitende Ingenieure mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Mittel der letzten drei Jahre)
3. Vorlage von Unternehmensreferenzen von vergleichbaren Leistungen (Mindestanforderung: 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, die mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllen: In bebauter Umgebung realisiert (innerstädtische Straße, eingeschränkte Flächenverfügbarkeit); Erschließung (min. 200 Wohneinheiten); Kanalbau (min. DN600; min.< 300m Haltungslänge) in Kombination mit Verkehrsanlagen; Bausumme min. 5,5 Mio. € (netto)
Die vollständigen Eignungskriterien sind in den Auftragsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.