Planung und Durchführung der Erkundung und Begleitung der Verwahrung des Kalischachts "Steinförde I" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-24/00071
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbeg.niedersachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.geozentrum-hannover.de/gzh/DE/Ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Durchführung der Erkundung und Begleitung der Verwahrung des Kalischachts "Steinförde I"
Planung und Durchführung der Erkundung und Begleitung der Verwahrung des Kalischachts "Steinförde I"
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover siehe bitte Vergabeunterlagen
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Durchführung der Erkundung und Begleitung der Verwahrung Kaliwerk Steinförde I
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYZD4B6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lbeg.niedersachsen.de
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.