Support organisatorischer Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03-RV-Orga-BS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5315950
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Support organisatorischer Brandschutz
Rahmenvereinbarung über den Support im Bereich des organisatorischen Brandschutzes
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) benötigt Unterstützung bei der Durchführung des organisatorischen Brandschutzes.Aufgabe des Auftragnehmers ist es, das SKBS bei der organisatorischen Umsetzung des Brandschutzes zu unterstützen. Das beinhaltet die folgenden Aufgaben:- Brandschutztechnische Begehungen der kompletten Liegenschaften- Entwicklung eines Räumungs- und Evakuierungskonzepts- Mitarbeiterschulungen im Bereich Brandschutz auf Basis eines abgestimmten Schulungs- und Übungskonzepts- Organisation und Durchführung von Brandschutzübungen- Weitere Beratung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 Vergabeverordnung abgesehen. Ausschließlich aus formulartechnischen Gründen wird unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) als Auftrags- bzw. Gesamtwert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.