21-0204 Anpassung des städtischen Internetauftritts Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0204 Anpassung des städtischen Internetauftritts
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
21-0204 Anpassung des städtischen Internetauftritts
1. Installation einer neuen Sitecore-Instanz in der aktuellsten Version.
2. Grundeinrichtung und notwendige Anpassungen der Systeme (Gestaltung, Rollen/Rechte etc.)
3. Einrichtung der im Lastenheft geforderten Anforderungen, Anpassungs- und Entwicklungsleistungen.
4. Wartung und Pflege, Support.
Los 1
38440 Wolfsburg
- Neuinstallation des Content Management Systems (CMS)
- Generelle technische Anforderungen
- Zentrale funktionale Anforderungen - Baukastensystem
- Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz
- Anforderungen an die Barrierefreiheit
- Funktionale Erweiterungen
Los 2
38440 Wolfsburg
- Related Content - thematisch, semantische Verweise
- Mehrsprachigkeit
- Funktionale Erweiterungen / Module
- Bannerverwaltung - Startseite
Los 3
38440 Wolfsburg
- Social Media
- Einbindung bestehender Verfahren
- QR-Codes
- Chatbot
- Merkliste
Los 4
38440 Wolfsburg
- Sprachsteuerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20999
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2RF9R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen