Nassbaggerarbeiten zur Unterhaltung des Fahrwassers der Unterems und Leda 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021214017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-ems-nordsee.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nassbaggerarbeiten zur Unterhaltung des Fahrwassers der Unterems und Leda 2022/2023
In der Unterems von km 0,0 bis 40,7 und der Leda von km 22,9 bis 24,8 sind voraussichtlich von Dezember 2021 bis März 2023 ca. 1,63 Mio m³ Boden zu baggern, zu fördern und zu verspülen (binnendeichs liegende Ablagerungsflächen) bzw. zu verklappen (in der Ems liegende Ablagerungsflächen).
Die Bauleistung umfasst weiterhin die Errichtung von temporären Umschlagstationen einschließlich Leitungen zum Ufer sowie das Vorhalten von Spülfeldwachen.
Bundeswasserstraße Ems Km 0,0 bis km 40,7 und Leda km 22,9 bis 24,8.
Das entspricht den Ortschaften von 26871 Papenburg bis 26725 Emden.
Aufteilung in 3 Baggerkampagnen :
Die 1. Baggerkampagne läuft voraussichtlich von Anfang Dezember 2021 bis Ende März 2022. Baggervolumen ca. 590.000 m³.
Die 2. Baggerkampagne ist von Anfang Juli 2022 bis Ende Oktober 2022 terminiert. Baggervolumen ca. 890.000 m³.
Die 3. Baggerkampagne erfogt voraussichtlich Ende November 2022 bis Mitte Februar 2023. Baggervolumen ca. 145.000 m³.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nassbaggerarbeiten zur Unterhaltung des Fahrwassers der Unterems und Leda 2022/2023
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß §160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]