Lieferung von Sattelzugmaschinen 4x4 sowie Abschiebe-Sattelauflieger Referenznummer der Bekanntmachung: 162_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Sattelzugmaschinen 4x4 sowie Abschiebe-Sattelauflieger
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von
Los 1: zwei Sattelzugmaschinen 4x4 sowie
Los 2: zwei Abschiebe-Sattelauflieger.
Die Sattelzugmaschinen sollen als Kombination mit den Abschiebe- Sattelauflieger betrieben werden. Bitte beachten Sie daher die notwendige Fahrzeugkombination und Konfiguration.
Es wird nach Auftragserteilung ein Schnittstellengespräch stattfinden, in dem sich die Auftragnehmer über die Schnittstellen der angebotenen Lose abzustimmen haben.
Lieferung von zwei Sattelzugmaschinen
Betriebsort des Auftragnehmers
Die Fahrzeuge sind anschließend zum Produktionsstandort des Herstellers des Loses 2 zu liefern.
Die Sattelzugmaschinen sollen vorwiegend im Straßeneinsatz Verwendung finden. Zudem sind Strecken auf mäßig befestigten Deponiegeländen und Schotterstraßen zu bewältigen. Der Einsatzradius erfolgt in städtischem und ländlichem Gebiet, in teilweise beengten Verkehrsverhältnissen sowie auf Umladestationen. Die Bauhöhe des Chassis ist für Straßeneinsatz auszulegen, die Frontschürze ist aber auch für Deponie- und Baustellenverkehr zu gewährleisten. Für den vorgesehenen Einsatzbereich werden Abschiebe-Sattelauflieger mit ca. 65m³ Volumen aufgesattelt. Informationen über den Abschiebe-Auflieger entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis Los 2.
Wesentliche Ausführungselemente sind:
Komplette Ausstattung für den Straßenbetrieb gemäß StVZO
Radformel 4x4
Fahrzeugklasse nach EG: N3 oder N3G
zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht: - national zugelassen ≥ 18.000 kg - technisch zugelassen ≥ 20.500 kg
zulässiges Gesamtzuggewicht: national zugelassen ≥ 40.000 kg - technisch zugelassen ≥ 44.000 kg
Radstand (3.500 – 3.750 mm)
Frontlenkerfahrerhaus / Komfort Fahrersitz
Funkgerät - Vorbereitung eines DIN- Schachtes für ein CB-Funkgerät
Mauterfassungssystem (OBU) - Schnittstellen und Anschlüsse zum Einbau vorbereiten
Digitaler Tachograph nach aktuellster EU-Verordnung 165/2014
Geschwindigkeitsbegrenzer
Sattelkupplung
Unterfahrschutz
Motor: Kraftstoffart Diesel, Leistung (335 KW bis 350 KW), Hubraum des Motor > 11.900cm³
Kraftstoffbehälter (Position rechte Fahrzeugseite/Volumen 380 bis 510 l / Kraftstofffilter beheizt)
ank für Harnstofflösung (soweit erforderlich): Position möglichst rechte Fahrzeugseite; Volumen 55 bis 90 l
Tank für Hydrauliköl: Volumen für Einsatzvorhaben ausgelegt, 120 bis 250 l, Befüllung mit Hydrauliköl HLP 46
Getriebe G1 Automatisiertes Schaltgetriebe Ganganzahl ≥ 12
Achsen:
Vorderachse (1. Achse): Luftfederung, Stabilisator/Stoßdämpfer nach Einsatzzweck auslegen, mit zuschaltbarer Antriebsfunktion, Realisierung über Radnarbenmotoren, Antrieb der Vorderräder bis mindestens 25 km
Antriebsachse (2. Achse): Luftfederung mit Niveauregulierung, Bedieneinheit, Differentialsperre, Achsführung an mindestens 2 Punkten, Stoßdämpfer nach Einsatzzweck, Stabilisator
Achslastmesseinrichtung
Bremssystem: Scheibenbremse für alle Räder, Feststellbremse auf die Hinterachse wirkend , Federspeichersystem, Elektronisches Bremssystem (EBS), Luftpresser nach Eisatzzweck bzw. optimiertes System zur Kraftstoffeinsparung, Leistung Dauerbremse(n) ≥ 600 KW
Assistenzsysteme: u.a. Notbrems-, Spurhalteassistent sowie Abbiegeassistent
Anbauteile Zubehör: u.a. Akustischer Rückfahrwarner, Wegfahrsperre, Vorbereitung für Rückfahrkamera
Gewährleistung: Garantie ≥ 24 Monate oder bis 450.000 km Laufleistung, Garantie auf Motor und Antriebsstrang ≥ 36 Monate oder bis 450.000 km Laufleistung
Lieferzeit gemäß Bieterangabe
Das Gesamtfahrzeug muss den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen.
Nach Beauftragung ist wegen der diversen Schnittstellenabstimmungen beider Auftragnehmer ggf. eine Baubesprechung vorgesehen.
-Technikvorführung:
Bei Bedarf ist ein Testbetrieb über 5 Werktage (Mo.- Fr.) mit einem Vorführfahrzeug bei der Auftraggeberin durchzuführen.
Typenschulung:
detaillierte theoretische/ praktische Einweisung des Werkstattpersonals und der Kraftfahrer der Auftraggeberin durch Fachpersonal der Auftragnehmer
weitere Ausführungsbedingungen:
Die Zugmaschinen müssen in Einstellung, Ausrüstung und Konfiguration identisch sein. Beide Zugmaschinen müssen mit beiden Abschiebe-Sattelaufliegern des Loses 2 betrieben werden können.
Kundendienstwerkstatt/ Vertragspartner für Reparaturen und Wartungen der Zugmaschinen in einer Entfernung von max. 50 km vom Standort der Auftraggeberin.
Die Abgasemissionen müssen mindestens der EU-Abgasnorm-Schadstoffklasse Euro VI genügen.
Ausführungsbeginn nach Auftragserteilung
Ausführungsende - Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens bis 31.12.2022
Lieferung von zwei Abschiebe-Sattelaufliegern
Werk des Auftragnehmers
Lieferung von zwei Abschiebe-Sattelaufliegern
Die genannten Abschiebe-Sattelauflieger werden in Kombination mit den Sattelzugmaschinen betrieben. Die geforderte Fahrzeugkonfiguration (Schnittstellen) sind bei Auslieferung zu beachten.
Diese werden vorwiegend im Straßeneinsatz Verwendung finden. Zudem sind kurze Stecken auf mäßig befestigten Deponiegeländen und Schotterstraßen zu bewältigen.
Der Einsatz erfolgt in städtischem und ländlichem Gebiet sowie auf Umladestationen. Die Sattelzugmaschinen werden am Produktionsstandort des Los 2 angeliefert.
Wesentliche Ausführungselemente sind:
Der Betrieb der Sattelauflieger in Kombination mit der Sattelzugmaschine muss den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen und einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb im Straßenverkehr mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Höhe von mindestens 80 km/h sicherstellen.
Aufsattelhöhe 1250 mm in Abstimmung mit Auftragnehmer des Loses 1
Teleskopstützen geeignet für Abstützung bei maximaler Beladung
Laderaum, uneingeschränkt geeignet für Transport von Gärresten, Haus-/Sperrmüll, Ascheprodukten, Kompost mit einem Nutzvolumen von mindestens 62 m³ bis 70 m³,
Stahlgüte mindestens S355 oder besser , Seitenwände Materialstärke ≥ 4 mm, Boden Materialstärke ≥ 4 mm
Hydraulische Heckklappe
Hydraulikanlage: Auslegung und Befüllung mit der Ölsorte HLP 46, Anschlüsse HDK- Schraubmuffe Baugröße 6 für (Druckleitung) bzw. HDK- Schraubstecker Baugröße 6 für (Rücklaufleitung),
automatische Druckregulierung des Hydrauliköl- Volumenstroms der Sattelzugmaschine ( Auslegung ist mit dem Auftragnehmer aus Los 1 abzustimmen)
Rahmen: nutzlastoptimiert, Königszapfen (2 Zoll Ausführung); spätere Optimierungsabstimmung mit Auftragnehmer aus Los 1, Seitenanfahrschutz, Unterfahrschutz heckseitig (einfahrbar/ faltbar, konforme Gestaltung für das Anfahren von Bunkern)
drei Achsen, Luftfederung alle Achsen, erste Achse Liftachse , automatisch geregelt, mit Anfahrhilfe-Funktion, von der Sattelzugmaschine aus bedienbar (Abstimmung mit Auftragnehmer Los 1 betr. Pinbelegung der elektrischen Schnittstelle)
Bremssystem: Scheibenbremse für alle Räder, Feststellbremse, Anhängerbremsanschluss (Zweileitungsbremse, EBS- Bremsanlage, Position für den Bereich hinter dem Fahrerhaus, passend/ abgestimmt mit Los 1, Standardkupplungen), Luftkessel mit Entwässerungsventilen
Beleuchtungseinrichtungen gemäß EG-Richtlinien und StVZO (Umrissleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Rückleuchten, Kennzeichenleuchten, sämtlich in LED-Technik), Rundumkennleuchte, 4 Arbeitsscheinwerfer (AS) in LED-Technik, Schaltung Arbeitsscheinwerfer (AS) über einen Schalter in der Sattelzugmaschine, zusammen ein und ausschaltbar (Pinbelegung der elektrischen Schnittstelle mit dem Auftragnehmer aus Los 1 abzustimmen)
Kennzeichnung: u.a.CE-Kennzeichnung, Konturmarkierung möglichst in weiß, Abfallschild („A-Schild“ im Heckbereich)
Rückfahrkamera (Abstimmung mit Anbieter aus Los1)
Halter für: Schaufel, inklusive Lieferung Schaufel, Besen, inklusive Lieferung Besen
Feuerlöscher
Aufstiegsleiter (rechte Seite)
Wasserkanister mit einem Volumen zwischen 14 bis 27 Liter, mit Auslaufhahn, an der rechte Seite des Sattelaufliegers befestigt
Gewährleistung: min. 24 Monate Gewährleistung / Garantie
Lieferzeit gemäß Bieterangabe
Nach Beauftragung ist wegen der diversen Schnittstellenabstimmungen beider Auftragnehmer ggf. eine Baubesprechung vorgesehen; bei Bedarf ist ein Testbetrieb über 5 Werktage (Mo.- Fr.) bei der Auftraggeberin vorgesehen, theoretische/ praktische Einweisung des Werkstattpersonals und der Kraftfahrer der Auftraggeberin durch Fachpersonal der Auftragnehmer
Die Fahrzeuge werden von der Auftraggeberin abgeholt
weitere Ausführungsbedingungen:
Kundendienstwerkstatt/ Vertragspartner für Reparaturen und Wartungen in einer Entfernung von max. 50km (Ausschlusskriterium)
zu II.2.7):
Ausführungsbeginn nach Auftragserteilung
Ausführungsende/Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens bis 31.12.2022
Konfiguration/Abstimmung Los 1/Los 2
Die Abschiebe-Sattelauflieger müssen am Abholdatum auf Los 1 abgestimmt sein. Der Auftragnehmer muss u.a. die angelieferten Zugmaschinen so aus- oder umrüsten, dass ein betriebsfertiger und einsatzbereiter Zustand gegeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von zwei Sattelzugmaschinen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.mantruckandbus.com/de/man.html
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von zwei Abschiebe-Sattelaufliegern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.agravis.de/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot sowie der Gesamtzahl der eingegangenen Angebote (jeweils 1 Angebot für Los 1/Los 2) abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html