Entsorgungsdienstleistungen Sperrmüll/Elektrogeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 208/21/70
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-awr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen Sperrmüll/Elektrogeräte
Die Leistung umfasst für das Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme) das Einsammeln im Holsystem sowie die weitere Entsorgung des satzungsgemäß bereitgestellten Sperrmülls, das Einsammeln von Elektrogeräten im Holsystem, die Abholung von Elektrogeräten von Sammelstellen und die Bereitstellung aller eingesammelten bzw. abgeholten Geräte zur weiteren Verwertung.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Leistung umfasst für das Gebiet des Landkreises Rotenburg (Wümme)
• das Einsammeln im Holsystem sowie die weitere Entsorgung des satzungsgemäß bereitgestellten Sperrmülls
• das Einsammeln von Elektrogeräten im Holsystem,
• die Abholung von Elektrogeräten von Sammelstellen und
• die Bereitstellung aller eingesammelten bzw. abgeholten Geräte zur weiteren Verwertung.
Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, längstens jedoch bis zum 30.06.2027, sofern der AG nicht mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 4 Abs.1 NTVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3 der Vergabeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2018, 2019, 2020 und Mittelwert 2018-2020:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezogen auf sämtliche Umsätze, die mit der Abfuhr oder der Behandlung von Sperrmüll und dem Handling von Elektrogeräten erzielt wurden.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3 Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Abfuhr
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" und/oder "Befördern" für Abfallschlüsselnummern 20 03 07, 20 01 35* und 20 01 36 (anstelle letzterer können auch 16 02 13* und 16 02 14 nachgewiesen werden). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
BL 2 Qualitätssicherung Sperrmüllbehandlung
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit „Behandeln“, Abfallschlüsselnummern 20 03 07. Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
BL 3 Referenzen
mindestens je eine Referenz für die Sperrmüllabfuhr, die Sperrmüllbehandlung und das Handling von Elektrogeräten. Mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Tätigkeit,
- des Zeitraums,
- des Umfangs der Tätigkeit.
Jeweils mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.