Objektplanung Ingenieurbau Deponie Watenbüttel (4. BA) Referenznummer der Bekanntmachung: 601166_185 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbau Deponie Watenbüttel (4. BA)
Der Auftraggeber beabsichtigt, Planungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung der Herstellung einer Zwischenabdichtung auf der Deponie Watenbüttel in Braunschweig zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Oktober 2004 wurde die Stilllegung der SF I, II und IIa der zuständigen Genehmigungsbehörde (GAA Braunschweig) angezeigt. Mit Ausnahme der dem SF III zugeneigten Böschungsfläche (siehe Abb. 1, Anlehnungsbereich) wurden diese Schüttfelder zwischenzeitlich bereits mit einem endgültigen Oberflächenabdichtungssystem versehen. Demgegenüber wird das SF III derzeit betrieben und für die Ablagerung von Boden- und Straßenaufbruch mit gefährlichen Inhaltsstoffen genutzt.
Seitens des Betreibers der Deponie Watenbüttel, der Stadt Braunschweig, ist eine Anlehnung der Abfallschüttung an Teilbereiche der stillgelegten SF II/IIa vorgesehen.
Im Vorfeld hierzu ist in diesem Bereich eine so genannte multifunktionale Abdichtung (MFA) herzustellen. Die MFA übernimmt dabei die Funktion einer Oberflächenabdichtung für die vorhandenen Abfälle im Bereich von SF II und IIa und fungiert gleichzeitig als Basisabdichtung für eine neue Abfalleinlagerung im SF III oberhalb der SF II und IIa.
Im November 2019 wurde mit der Genehmigungsplanung (LP4) beim Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig ein Antrag auf Plangenehmigung nach § 35, Abs.3 KrWG eingereicht.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung der MFA wurden mit einer Plangenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vom 10.05.2021 geschaffen.
Im Zuge der weiteren Umsetzung der Maßnahme sind zunächst ingenieurtechnische Leistungen zur Ausführungsplanung, zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der erforderlichen Bauleistungen sowie zu deren Begleitung zu erbringen.
Es wird erwartet, dass die örtliche Bauüberwachung eine vollumfängliche Betreuung und Kontrolle der Baumaßnahme gewährleistet.
Sofern mehr als fünf vollständige Teilnahmeanträge von geeigneten Unternehmen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge anhand der Unternehmensreferenzen bewertet. Es werden nur zwei Referenzen (aus den letzten fünf Jahren, mindestens 50% der beauftragten Leistung abgeschlossen) je Bewerber gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Erklärung zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber-/ Bietergemeinschaften gemäß § 43 Abs. 2 VgV. 3. Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 75 VgV.
1. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall 1,5 Mio € für Personenschäden und 1,5 Mio € für Sach-, Vermögens und sonstige Schäden.
2. Eigenerklärung zum Netto Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Die vollständigen Eignungskriterien sind in den Auftragsunterlagen aufgeführt.
1. Eigenerklärung Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre (Mindestanforderung: 3 mitarbeitende Ingenieure im Mittel der letzten drei Jahre mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, hier Deponiebau)
2. Vorlage von Unternehmensreferenzen von vergleichbaren Leistungen (Mindestanforderung: 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, die mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllen: Umbau Ergänzung einer bestehenden Deponie, Bau eines Abdichtungssystems bei einer Deponie DK II oder höher, Bausumme min. 5,5 Mio € (netto), Bauvolumen min. 2,5 ha, Leistungen in mindestens vier Leistungsphasen erbracht).
Die vollständigen Eignungskriterien sind in den Auftragsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.