Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule in Scheeßel Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/9

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Scheeßel
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27383
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.scheessel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/38fc887c-2877-48e2-980b-f9aa73dd671e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule in Scheeßel

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/9
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt die Grundschule den aktuellen Bedarfen anzupassen. Hierzu sollen Planungsleistungen der Objektplanung (LPH 1-9) vergeben werden, wobei Leistungen der LPH 1 und teilweise 2 bereits im Rahmen der Angebotserstellung zu erbringen sind.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Hauptort der Ausführung:

27383 Scheeßel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt die Grundschule den aktuellen Bedarfen anzupassen. Hierzu sollen Planungsleistungen der Objektplanung (LPH 1-9) vergeben werden, wobei Leistungen der LPH 1 und teilweise 2 bereits im Rahmen der Angebotserstellung zu erbringen sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2022
Ende: 31/07/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Eine Bewertung erfolgt anhand der eingereichten Referenzen der Gestaltung, der Baukosten pro qm Nutzfläche, der Anzahl an Schulbauten, der Erfahrungen des Um- oder Anbau im laufenden Schulbetrieb, der Erfahrungen bei der Umsetzung einer Mensa und Turn- oder Sporthalle.

Referenzen müssen folgende Punkte enthalten:

• Abgeschlossener Umbau, Anbau oder Neubau einer Schule in der Größe von 350 qm oder mehr (Mindestanforderung).

• Die Übergabe an den Nutzer muss in den letzten drei Jahren erfolgt sein (Mindestanforderung).

• Die Leistung muss in den Leistungsphasen 1-8 nachweislich im eigenen Büro erbracht worden sein (Mindestanforderung).

• Die Qualifikation der an diesem Projekt beteiligten Personen ist beizubringen, die in diesem Projekt führende Person muss immer noch im anbietenden Unternehmen tätig sein. Diese Person muss einen fachbezogenen akademischen Grad mit mindes-tens 3 Jahren Berufserfahrung nachweisen (Mindestanforderung).

Sollten mehrere Projekte eingereicht werden, so gilt der vorangehende Satz für mindestens eines der Projekte.

• Es ist die entstandene Nutzfläche und die Baukosten in den Kostengruppen 210 , 300 und 400 zu benennen (Mindestanforderung).

• Falls eine Referenz die Planung einer Mensa oder einer Turnhalle beinhaltete wird dies entsprechend der Bewertungsmatrix mit Sonderpunkten bewertet.

• Ebenso werden Zusatzpunkte vergeben, wenn im Betrieb umgebaut wurde oder mehrere Schulen im Büro bearbeitet wurden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Qualifikation der an diesem Projekt beteiligten Personen ist beizubringen, die in diesem Projekt führende Person muss einen fachbezogenen akademischen Grad mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung nachweisen.

Referenzen gemäß II.2.9

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis über einen Umsatz von mindestens 300.000,00 €/Jahr in den Jahren 2019 und 2020.

Berufshaftpflichtversicherung bis 25.000.000 € Herstellungskosten, Personenschäden bis 1.5000.000 € sowie sonstigen Schäden bis 500.000 €

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe III.1.1

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis über die berufliche Qualifikation nach §75 VgV ist zu führen, siehe III.1.1

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).

Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/11/2021

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