Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule in Scheeßel Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Scheeßel
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27383
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.scheessel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für die Erweiterung der Grundschule in Scheeßel
Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt die Grundschule den aktuellen Bedarfen anzupassen. Hierzu sollen Planungsleistungen der Objektplanung (LPH 1-9) vergeben werden, wobei Leistungen der LPH 1 und teilweise 2 bereits im Rahmen der Angebotserstellung zu erbringen sind.
27383 Scheeßel
Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt die Grundschule den aktuellen Bedarfen anzupassen. Hierzu sollen Planungsleistungen der Objektplanung (LPH 1-9) vergeben werden, wobei Leistungen der LPH 1 und teilweise 2 bereits im Rahmen der Angebotserstellung zu erbringen sind.
Eine Bewertung erfolgt anhand der eingereichten Referenzen der Gestaltung, der Baukosten pro qm Nutzfläche, der Anzahl an Schulbauten, der Erfahrungen des Um- oder Anbau im laufenden Schulbetrieb, der Erfahrungen bei der Umsetzung einer Mensa und Turn- oder Sporthalle.
Referenzen müssen folgende Punkte enthalten:
• Abgeschlossener Umbau, Anbau oder Neubau einer Schule in der Größe von 350 qm oder mehr (Mindestanforderung).
• Die Übergabe an den Nutzer muss in den letzten drei Jahren erfolgt sein (Mindestanforderung).
• Die Leistung muss in den Leistungsphasen 1-8 nachweislich im eigenen Büro erbracht worden sein (Mindestanforderung).
• Die Qualifikation der an diesem Projekt beteiligten Personen ist beizubringen, die in diesem Projekt führende Person muss immer noch im anbietenden Unternehmen tätig sein. Diese Person muss einen fachbezogenen akademischen Grad mit mindes-tens 3 Jahren Berufserfahrung nachweisen (Mindestanforderung).
Sollten mehrere Projekte eingereicht werden, so gilt der vorangehende Satz für mindestens eines der Projekte.
• Es ist die entstandene Nutzfläche und die Baukosten in den Kostengruppen 210 , 300 und 400 zu benennen (Mindestanforderung).
• Falls eine Referenz die Planung einer Mensa oder einer Turnhalle beinhaltete wird dies entsprechend der Bewertungsmatrix mit Sonderpunkten bewertet.
• Ebenso werden Zusatzpunkte vergeben, wenn im Betrieb umgebaut wurde oder mehrere Schulen im Büro bearbeitet wurden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Qualifikation der an diesem Projekt beteiligten Personen ist beizubringen, die in diesem Projekt führende Person muss einen fachbezogenen akademischen Grad mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung nachweisen.
Referenzen gemäß II.2.9
Nachweis über einen Umsatz von mindestens 300.000,00 €/Jahr in den Jahren 2019 und 2020.
Berufshaftpflichtversicherung bis 25.000.000 € Herstellungskosten, Personenschäden bis 1.5000.000 € sowie sonstigen Schäden bis 500.000 €
siehe III.1.1
Nachweis über die berufliche Qualifikation nach §75 VgV ist zu führen, siehe III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.