Erweiterung der Grundschule Rethen - Generalunternehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 78/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laatzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Grundschule Rethen - Generalunternehmer
Die Stadt Laatzen (nachfolgend auch: Auftraggeber) beabsichtigt, im Ortsteil Rethen einen Erweiterungsbau für die bestehende Grundschule schlüsselfertig errichten zu lassen. Daneben sind Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude vorgesehen. In diesem Vergabeverfahren soll ein Generalunternehmer (GU) mit sämtlichen erforderlichen Bauleistungen beauftragt werden.
Grundschule Rethen Steinweg 18 30880 Laatzen
Der neue Erweiterungsbau der Schule wird an das Treppenhaus des Bestandsbaus "angeflanscht". Im Erweiterungsbau werden im EG der Verwaltungstrakt, der Werkraum und etliche Nebenräume untergebracht. Das OG nimmt 4 Allgemeine Unterrichtsräume mit den Differenzierungsräumen und den Nebenräumen auf. Im Dachgeschoss befindet sich vorerst nur die Haustechnik. Hier besteht ein geeignetes Ausbaupotenzial.
Der Erweiterungsbau ist rund 44,5 m lang und 16,3 m breit. 2 Vollgeschosse (Verwaltung/Unterricht/Nebenräume) und ein Dachgeschoss mit Ausbaupotenzial und Technikräumen sind geplant. Die Grundfläche beträgt rd. 630 m², die Bruttogeschossfläche EG + OG beläuft sich auf rd. 1.310 m²; unter Einbeziehung des Dachgeschosses (Ausbaureserve) werden 1.812 m² erreicht. Insgesamt werden rd. 7.200 m³ umbauter Raum neu erstellt. Hinzu kommen noch erforderliche Maßnahmen EG-DG Treppenhaus im Altbau: Durchbrüche, Decken, Anpassung des Dachstuhls, Türen usw.
Der Fachbereich 6 Bauen und Gebäudemanagement, Team 65 Hochbau der Stadt Laatzen hat einen Generalplaner (GP) mit der Erbringung der zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt. Der GP erarbeitet eine funktionale Bauleistungsbeschreibung (FLB) auf dem Niveau einer "Ausschreibungsplanung" mit Leitdetails. Auf dieser Grundlage soll das Bauvorhaben von einem Generalunternehmer (GU) um-gesetzt werden, der neben den noch erforderlichen (Ausführungs-)Planungsleistungen sämtliche Bauleistungen zu erbringen hat.
Der Auftragnehmer hat nach Maßgabe der Regelungen des Generalunternehmervertrags (Anlage B05 der Vergabeunterlagen) für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abnahme der Bauleistungen (Grundlaufzeit) die erforderlichen Wartungs- und Einregelungsleistungen zu erbringen. Der Auftraggeber hat das Recht, die Wartungs- und Einregelungsleistungen im Anschluss für vier weitere Jahre zu beauftragen (Option). Diese Option ist vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben.
Die unter Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit stellt eine geschätzte Angabe auf Basis der bisherigen Planung des Auftraggebers für die Bauphase und unter der Annahme der Ausnutzung der unter Ziffer II.2.11) dargestellten Option dar. Die tatsächliche Vertragslaufzeit kann je nach Entwicklung des Bauvorhabens und in Abhängigkeit von der Ausnutzung der Option hiervon abweichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 38304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7RL2K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.laatzen.de