Bewachung der BfS-Liegenschaft Salzgitter Referenznummer der Bekanntmachung: 0240/21-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfs.de/DE/home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung der BfS-Liegenschaft Salzgitter
Bewachungsdienstleistungen für die BfS-Liegenschaft Salzgittervom 01.12.2021 bis 30.11.2024
Auftraggeber ist das Bundesamt für Strahlenschutz, eine selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Am Standort Salzgitter befindet sich schwerpunktmäßig die Zentralabteilung, sowie zwei kleinere Einheiten der Abteilung „Radiologischer Notfallschutz“. Für das Wachpersonal ist es nicht notwendig und nicht erlaubt, Kontroll- und Überwachungsbereiche zu betreten. Sie sind keine beruflich strahlenexponierte Personen.
Des Weiteren sind in Teilen der Liegenschaft aus dem Geschäftsbereich des BMU eine weitere Behörde (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung - BASE) und eine Gesellschaft (Bundesgesellschaft für Endlagerung - BGE) untergebracht.
Gegenstand des Dienstleistungsvertrags ist die Sicherung und der Empfangsdienst für die Liegenschaft in der Willy-Brandt-Str. 5 in 38226 Salzgitter-Lebenstedt.
Der Auftragnehmer sichert das Gelände nebst Gebäuden durch ausgebildete und objektspezifisch eingewiesene Sicherheitsmitarbeiter. Genaueres hierzu siehe
Leistungsbeschreibung.
der Vertrag kann einmalig umein Jahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachung der BfS-Liegenschaft Salzgitter
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Abschnitt V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach §135 Abs.2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.. Sie müssen Rechtsbehelfe daher innerhalb der Fristen des §135 GWB (30 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) bei der zuständigen Stelle gemäß VI.4.1 einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bfs.de/DE/home/home_node.html