Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft; Ausstellungsgestaltung - Stationsbau außen - komplex Referenznummer der Bekanntmachung: NP2021-VE12
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norden
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26506
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-norden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nationalparkpromenade Norddeich Naturerlebnis Dünenlandschaft; Ausstellungsgestaltung - Stationsbau außen - komplex
Installation von komplexen interaktiven Erlebnisstationen, einschließlich Fundamenten
Norden-Norddeich, DE
5 Stk. Fundamente
Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Installation von 3 komplexen interaktiven Erlebnisstationen für den Außenbereich inkl. Druckproduktion
EFRE, Projekt-Nr. 4903 8 600 und ZW 6- 85035268
EFRE, Projekt-Nr. 4903 8 600 und ZW 6- 85035268
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
Referenzen komplexe interaktive Erlebnisstationen mit Pumpen oder Gebläsen
Referenzen interaktive Erlebnisstationen im Außenbereich
Referenznachweise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).