EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) Referenznummer der Bekanntmachung: 01/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.georgsmarienhuette.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10)
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) nach DIN EN-1846 und DIN 14530-5 für die Stadt Georgsmarienhütte. Der Aufbau ist auf das zugelieferte Fahrgestell zu montieren und zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.
Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben:
- Los 1: Lieferung des Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeugs (LF 10)
- Los 2: Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeugs (LF 10)
Lieferung des Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10)
Stadt Georgsmarienhütte Oeseder Str. 85 49124 Georgsmarienhütte
Lieferung des Fahrgestells:
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende Leistungen:
- Zulieferung des Fahrgestells durch den Auftragnehmer an einen Standort des Auftragnehmers aus Los 2 in Deutschland,
- Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen,
- Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für einen Aufbau sind weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen anzubieten, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Zulieferung des Fahrgestells ab dem 01. April 2022 bis spätestens 31. Juli 2022 an den Auftragnehmer des Loses 2. Der genaue Zeitplan ist gemäß der besonderen vertraglichen Bedingungen abzustimmen.
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10). Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis zum 30. September 2023.
Stadt Georgsmarienhütte Oeseder Str. 85 49124 Georgsmarienhütte
Lieferung des Komplettfahrzeugs (LF 10):
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende Leistungen:
- Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells,
- Lieferung/Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus,
- Einbau/Montage der beigestellten feuerwehrtechnischen Beladung,
- Komplettmontage, Zulassung nach StVZO und DIN EN 1846,
- Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs,
- Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen,
- Einweisung des Bedienpersonals,
- Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Optionen mit Wertung:
- Motorunabhängige Zusatzheizung,
- Manöverierscheinwerfer,
- LED-Scheinwerfer auf dem Fahrerhausdach,
- Montage eines beigestellten abgesetzten BSI-Sicherheitskartenlesers,
- Montage einer Fernstarteinrichtung für den tragbaren Stromerzeuger,
- Tankniveauregulierung für den Löschwasserbehälter.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für einen Aufbau sind weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen anzubieten, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis spätestens 30. September 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung des Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10)
Ort: Senden
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48308
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug (LF 10) sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform
sind unter: https://www.vergabe.Niedersachsen.de abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen an
die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang der elektronischen Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen erteilt. Bieter, die sich (freiwillig)
unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form (in Textform) einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang der elektronischen Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYLD4R5
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter 6 / 6
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.