Betriebsärztlicher Dienst
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsärztlicher Dienst
Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die arbeitsmedizinische Betreuung des HZI (Auftraggeber) über den Zeitraum von zwei Jahren mit der Option 1+1 (insg. max. 4 Jahre).
Ort der Leistungserfüllung sind die Liegenschaften in Braunschweig und Hannover.
- Braunschweig: Campus Süd, Inhoffenstrasse 7, BRICS Rebenring
- Hannover: Feodor-Lynen-Straße
Leistungsgegenstand der Ausschreibung ist die arbeitsmedizinische Betreuung des HZI (Auftraggeber) über den Zeitraum von zwei Jahren mit der Option 1+1 (insg. max. 4 Jahre). Der wesentliche Leistungsumfang ist ein Rahmenvertrag über die Ausführung der arbeitsmedizinischen Leistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG ‐ Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit), sowie auf Grundlage der Aufgaben aus der Unfallverhütungsvorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr (insg. max. 4 Jahre).
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob er von der Verlängerungsoption Gebrauch machen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, siehe Formblatt 124_LD
- Eigenerklärung über ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, falls einschlägig, siehe Formblatt 124_LD
- Nachweis über das Führen der Bezeichnung "Arbeitsmedizin bzw. Betriebsmedizin" des geplant einzusetzenden Arztes
- Eigenerklärung MiLoG
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen
Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein, bzw. ist zu bestätigen, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Auftragserteilung entsprechend erhöht werden kann. Diese muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden.
- Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens nachfolgende Mindestdeckungssummen abdecken:
1) Personen- und Sachschäden 5 Mio. EUR 2) Vermögensschäden 3 Mio. EUR
- Eigenerklärung über 3 vergleichbare Referenzen
- Zertifizierungen: Strahlenschutzermächtigung* und Reisemedizin (G35)
- Eigenerklärungen bezüglich Sprachniveau
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
- zu den Referenzen: 1 aus dem wissenschaftlichen/klinischen/medizinischen Bereich
- zum Sprachniveau: Es wird gefordert, dass das eingesetzte Personal ein Sprachniveau gemäß des europäischen Referenzrahmen von
C1 in Deutsch und B2 in Englisch beherrscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise für Bieter:
Die Verfahrenssprache ist deutsch. D.h. die Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen. Sämtliche Korrespondenz zu diesem Verfahren hat ebenfalls in deutscher Sprache zu erfolgen.
1. Registrierung Vergabeplattform Die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen sind uneingeschränkt und vollständig sowie ohne Registrierung zugänglich.
Spätestens für die Einreichung von Bieterfragen ist eine kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform subreport ELViS erforderlich. Die gesamte Kommunikation bzgl. Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträge oder Angebote hat über diese Vergabeplattform zu erfolgen.
Wir empfehlen, bei beabsichtigter Teilnahme an unseren Vergabeverfahren, grundsätzlich eine kostenfreie Registrierung bei der o. g. Vergabeplattform durchzuführen, da ansonsten eine lückenlose und transparente Informationsübermittlung unsererseits nicht gewährleistet werden kann.
2. Unklarheiten / Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie uns unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieterfragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind grundsätzlich unverzüglich und nur schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Verbindliche Antworten werden auf der Vergabeplattform als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderung zu den Vergabeunterlagen (hier: „Bieterfragen&Konkretisierungen_4180032021“) veröffentlicht.
Diese Konkretisierungen werden Teil der Vergabeunterlagen und somit auch Vertragsbestandteil. Die Konkretisierungen sind dem Angebot daher zwingend, als Beleg der Kenntnisnahme und der Berücksichtigung bei der Angebotserstellung, unterschrieben beizulegen.
3. Informationspflichten des Bieters Bitte beachten Sie, dass sich auch während der Angebotsfrist die Vergabeunterlagen ändern können, z. B. infolge von Bieterfragen (s. Formular „Bieterfragen&Konkretisierungen_4180032021“). Wir werden die jeweils aktuelle Version über die o. g. Vergabeplattform verfügbar machen. Dabei wird kenntlich gemacht, sofern Vergabeunterlagen aktualisiert / geändert wurden. Registrierte Bieter werden automatisch per E-Mail über die Änderung an den Vergabeunterlagen informiert.
Nicht registrierte Teilnehmer sind verpflichtet, sich eigenständig über Änderungen an den Vergabeunterlagen und möglicherweise bereitgestellte Auskünfte (Antworten zu Bieterfragen, Termin- und Fristenänderungen) zu den jeweiligen Verfahren bei der Vergabestelle zu erkundigen (Holschuld).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist zu verschieben. In einem solchen Fall werden wir Sie unverzüglich -ebenfalls über die Vergabeplattform - informieren.
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor der Einreichung eines Angebotes noch einmal zu prüfen, ob sich das Angebot auf die aktuellen Vergabeunterlagen (inkl. beantworteter Fragen) bezieht. Sofern Sie ein Angebot abgeben, das nicht dem aktuellen Stand der Vergabeunterlagen entspricht, müssen Sie davon ausgehen, vom weiteren Verfahren (Wertung) ausgeschlossen zu werden.
Sollten Sie Ihr Angebot bereits eingereicht haben, können Sie es in der Ausschreibungsplattform vor Erreichen der Angebotsfrist:
• Ihr altes Angebot für ungültig erklären und kein neues Angebot abgeben,
• Ihr altes Angebot für ungültig erklären und ein neues Angebot abgeben. In diesem Fall muss uns Ihr neues Angebot vor Ende Angebotsfrist vorliegen,
• Ihr altes Angebot -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten wollen. In diesem Fall muss uns das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Angebotsfrist vorliegen (bitte wie das Angebot kennzeichnen!),
• Ihr altes Angebot unverändert aufrechterhalten wollen. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Ein nicht entsprechend angepasstes Angebot müssen wir regelmäßig von der Wertung ausschließen.
Sofern wir keine gesonderte Mitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihr bereits eingereichtes Angebot unverändert aufrechterhalten werden soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.