Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code:
DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie StadtPostleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://www.nports.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: GmbH und Co. KG, Betrieb der landeseigenen Häfen
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: Hafeneinrichtungen
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Niedersachsen Ports - Erdgaslieferung
Referenznummer der Bekanntmachung: 9-22-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil09123000 Erdgas
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas an insgesamt 52 Abnahmestellen zur Bedarfsdeckung der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG für die Jahre 2022, 2023, 2024, 2025. Die Prognostizierte Liefermenge für den gesamten Lieferzeitraum beträgt:
• für Los 1: 30.287.000 kWh (für 36 Abnahmestellen)
• für Los 2: 6.668.000 kWh (für 16 Abnahmestellen)
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)09123000 Erdgas
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
26122 Oldenburg in Oldenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Erdgas zur Bedarfsdeckung von 36 Abnahmestellen der Niedersachsen Ports GmbH & Co.
KG in Norden, Cuxhaven, Brake und Oldenburg. Einzelheiten zu den Abnahmestellen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen
II.2.5)ZuschlagskriterienKostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100 %
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)09123000 Erdgas
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
26122 Oldenburg in Oldenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Erdgas zur Bedarfsdeckung von 16 Abnahmestellen der Niedersachsen Ports GmbH &
Co. KG in Wilhelmshaven, Norden und Emden. Einzelheiten zu den Abnahmestellen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
II.2.5)ZuschlagskriterienKostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100 %
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter
wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls
verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:05/11/2021