soziale Dienstleistung "Schulbegleitung/Assistenzleistung" im Modellprojekt Pooling Referenznummer der Bekanntmachung: 55-01-09/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
soziale Dienstleistung "Schulbegleitung/Assistenzleistung" im Modellprojekt Pooling
Bei diesem „Model Projekt Pooling“ handelt es sich um eine Leistung, die zu einer inklusiven Beschulung beiträgt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei diesem „Model Projekt Pooling“ handelt es sich um eine Leistung, die zu einer inklusiven Beschulung beiträgt. D.h. die behinderungsbedingte(n) Einschränkung(en) eines Kindes / Jugendlichen und die sich in dem Sozialraum Schule ergebenden und bestehenden Barrieren zur Teilhabe an Bildung, sowie der sozialen Teilhabe sollen durch die Schaffung eines bedarfsorientierten und bedarfsgerechten Umfeldes und individuellen Unterstützung, im Zusammenwirken mit dem Inklusionskonzept der OBS Ebstorf (Anlage 1), überwunden werden.
bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibung Vergabekriterien
Die Mindestkriterien müssen erfüllt sein
Abschnitt IV: Verfahren
die Angebotsöffnung wird elektronisch erfolgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.