Zutrittskontroll- und Gefahrenmanagementsystem für die Liegenschaft der Stadtentwässerung Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 68-1239-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zutrittskontroll- und Gefahrenmanagementsystem für die Liegenschaft der Stadtentwässerung Hannover
Gegenstand des Auftrags ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) für die Anlagengruppe 5
(Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), Leistungsphasen 1 bis 9.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Bedarfsplanung zu unterstützen. Er hat die erforderlichen
Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten zu analysieren, eine Bestandsaufnahme
durchzuführen und ein Grundkonzept zu entwickeln. Dieses Grundkonzept ist mit dem Personalrat zu erarbeiten
und abzustimmen. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird hierbei vorausgesetzt.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Bedarfsplanung sowie die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI
und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Esbesteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für
den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch
stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Stadtentwässerung Hannover, seit 1996 ein kommunaler Eigenbetrieb der Landes-hauptstadt Hannover,
erledigt seit 125 Jahren die Aufgaben der Entwässerung und der Abwasserreinigung im Stadtgebiet.
Darüber hinaus reinigt die Stadtentwässerung auch das Schmutzwasser einiger Umlandgemeinden. In
einem Gebiet von rund 450 km², in dem rund 750.000 Menschen leben, wird das Abwasser gesammelt,
gepumpt, transportiert und in zwei modernen Klärwerken gereinigt. Die Stadtentwässerung schafft damit
eine wesentliche Voraussetzung für gesundes und umweltbewusstes Leben in der Stadt. Die Abfallprodukte
aus dem Klärprozess werden umweltschonend verwertet. Das weitverzweigte, über 2.500 km lange und
deutschlandweit drittlängste städtische Kanalnetz wird ständig inspiziert, gereinigt, unterhalten und erneuert.
Viele der unterirdischen Bauwerke und Anlagen sind für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt nicht sichtbar
oder nur schwer zu erfassen. Ohne sie und ihren sicheren Betrieb wäre es aber nicht möglich, einen hohen
Entwässerungskomfort zu gewährleisten.
Für die Liegenschaften der Stadtentwässerung Hannover soll ein standardisiertes Zutrittskontrollsystem
unter Berücksichtigung der Ergänzungen und Verknüpfung weiterer sicherheitstechnischer Anlagen erfolgen.
Das Zutrittskontrollsystem soll in sich geschlossen, zukunftssicher und modular erweiterbar sein. Es sind
unterschiedliche Anforderungsgrade und Sicherheitsniveaus zu beachten. Die Anbindung und Administration
erfolgt über ein übergeordnetes Gefahrenmanagementsystem. Das Gefahrenmanagementsystem soll
die Anbindung und Administration weitere sicherheitstechnische Anlagen wie z.B. Einbruchmeldesystem,
Videoüberwachung, Brandmeldesysteme ermöglichen.
Für das Zutrittskontroll- und Gefahrenmanagementsystem werden zurzeit Kosten in Höhe von rd. brutto 3 Mio.
Euro veranschlagt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich
geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen
sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben
sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen.
Auch die Benennung von An-sprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der
Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen
und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu
beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/
Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders
geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
(Planungsbüro) sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden
die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die
abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Bedarfsplanung sowie die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI
und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es
besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für
den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch
stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer
und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und
E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von
sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen
Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der
bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller
Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben
unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden
können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung
unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den
Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln
ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage
weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag
sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die
entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung
von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern
beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des
Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr
betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in
voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für
den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/
Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt
darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell
(2021) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt
darzustellen.
3.2 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines
stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Be-rufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten
innerhalb der letzten 10 Jahren (ab 01.01.2011), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende
Projekt vergleichbar sind.
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden
drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind nur folgende Planungsleistungen:
- Die Planungsanforderungen müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen.
- Es muss sich um die Einführung eines Zutrittskontroll- und/oder Gefahrenmanagementsystem handeln.
- Das Zutrittskontroll- und/oder Gefahrenmanagementsystem muss abgenommen und vom Nutzer in Betrieb
genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwen-dig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Art der Maßnahme
- Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen
- Gesamtkosten (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Abnahme)
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den
Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie
des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu
erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die
Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAD4Y7/documents. Bewerber haben
die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und
vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer
schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben
Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer
Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist
der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRAD4Y7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu
rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]