Herstellung von Drucksachen - Los 1 Geheftetes und Geklebtes Referenznummer der Bekanntmachung: 1262/21/001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung von Drucksachen - Los 1 Geheftetes und Geklebtes
Das Bundesamt für Strahlenschutz benötigt einen neuen Rahmenvertragspartner zur Herstellung von Drucksachen zur Unterrichtung der Bevölkerung, Schulen uvm.
Los1 : Geheftetes und Geklebtes
Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen.
Hierbei handelt es sich ausschließlich um Los 1. Für das Los 2 schauen Sie bitte in die Vergabeunterlagen des Verfahrens 1263/21/001 und nutzen die Teilnahme auf der e-Vergabeplattform des Bundes.
Eine gleichzeitige Bewerbung eines Unternehmens auf beide Lose ist grundsätzlich möglich.
Für alle Druckerzeugnisse gelten die allgemeinen Angaben des jeweils geltenden BfS Corporate Design-Katalogs. Des Weiteren müssen die Druckerzeugnisse den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ DE-UZ195 (Erfüllung der Kriterien bis Stand 12/2021 ausreichend.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erfüllung der Kriterien sind: Einsatz von Papieren, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind, Einsatz von Farben/Lacken/Klebstoffen, die sich leicht von Papierfasern lösen (bei UV i.d.R. nicht möglich), ein Gefahrstoffverzeichnis und eine Lösemittelbilanz. Gleichwertige Umweltzeichen werden als Nachweis anerkannt.
Für den reinen Druck wird vom BfS ein druckfähiges PDF zur Verfügung gestellt.
Satz- und Layoutarbeiten sind bei Bedarf durchzuführen. Für sie gilt der jeweils aktuelle Corporate Design-Katalog des BfS. Für die Satz- und Layoutarbeiten liefert das BfS alle Rohdaten digital oder als Aufsichtsvorlagen.
Die Produkte müssen auf IGEPA - Circle offset Premium white produziert werden. Sollte dieses Papier am Markt nicht mehr verfügbar sein, ist ein ähnliches Ersatzpapier zu empfehlen, welches die gleichen Standards erfüllt (100% Recycling, ungestrichen, FSC zertifiziert, Blauer Engel, CIE 145 Weiße).
Für den Druck ist durch den AN ein Zertifikat über „CO2 kompensierten Druck“ zu erwerben. Das entsprechende Logo ist dem BfS als JPG oder PDF zuzustellen, damit es ins Layout eingebunden werden kann. In Ausnahmefällen muss der AN das Logo in die Daten einfügen.
Die Verarbeitung beinhaltet in der Regel immer: beschneiden, falzen, Klebebindung oder Heftung, Inhalt breit überklebt in 4x gerilltem Umschlag eingehängt.
In der Regel handelt es sich um 4-farbig Euroskala Druck.
Einige Druckerzeugnisse werden perforiert. Weiteres zu den Produkten entnehmen Sie bitte dem Produktkatalog.
In sehr seltenen Ausnahmefällen muss die Lieferung innerhalb von 120 Stunden nach Auftragsklarheit erfolgen.
Vor Drucklegung ist dem BfS bzw. dem Kreativdienstleister des BfS ein digitaler, farbverbindlicher Proof vorzulegen. Auf Wunsch wird ein farbverbindlicher Proof per Post verschickt.
Dem BfS ist nach Drucklegung unaufgefordert, sofern Satzarbeiten durchgeführt wurden, eine Indesign Datei (kompatibel mit CS6) zu überlassen. Bei Bedarf ist dem BfS eine barrierefreie Acrobat-Datei in internetfähiger Auflösung zu überlassen.
Die Lieferung erfolgt frei Haus. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist über den Zeitpunkt der Lieferung zu informieren.
Die Druckerei bietet eine Mindesterreichbarkeit werktags von 9 bis 16 Uhr. Sie reagiert innerhalb 48 Stunden auf Anfragen vom BfS.
Für die Details wird auf die Vergabeunterlagen (insb. die Leistungsbeschreibung) verwiesen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach einjähriger Laufzeit oder bei Erreichen der Maximalabrufsumme.
Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag dreimal um ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit erfolgen.
Losvergabe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung (siehe Anlage A) zu erklären.
Nachweis bzw. formfreie Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung:
Eine bestehende, aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung.
Hilfsweise kann eine formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung erfolgen.
Der Bieter hat den Nachweis als zertifizierte Druckerei mit dem „Blauen Engel“ nachzuweisen. Blauer Engel-Gütezeichen sind als Nachweis für die Leistungserbringung geeignet sind, wenn die Gütezeichen auf Herstellerklärungen aufbauen, die auf objektiv nachprüfbaren Kriterien beruhen. Nicht ausreichend ist eine reine Eigenerklärung, die eine nicht weiter belegte Versicherung des bietenden Unternehmens enthält, dass die angebotene Leistung den geforderten Kriterien des Gütezeichens entspricht.
Alternativ werden zum Umweltzeichnen ,,Blauer Engel“ abschießend folgende Nachweise akzeptiert:
- Gleichwertige Umweltzeichen werden als Nachweis anerkannt.
- Wenn der Bieter nachweisen kann, dass er aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweislich keine Möglichkeit hatte, das vom BfS als öffentlichen Auftraggeber angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so werden auch andere geeignete Belege akzeptiert, sofern das Unternehmen nachweist, dass die von ihm zu erbringende Leistung die Anforderungen des geforderten Gütezeichens oder die vom öffentlichen Auftraggeber angegebenen spezifischen Anforderungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.