Vg. von Konzessionsverträgen zum Zwecke der Errichtung und des öffentlichen, diskriminierungsfreien Betriebes je eines Pontons mit Gangway als Anlege- und Passagierumschlagstelle für Wassertaxis Referenznummer der Bekanntmachung: 114-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vg. von Konzessionsverträgen zum Zwecke der Errichtung und des öffentlichen, diskriminierungsfreien Betriebes je eines Pontons mit Gangway als Anlege- und Passagierumschlagstelle für Wassertaxis
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports hat Kenntnis darüber erlangt, dass durch die Flexibilisierung des Inselversorgungsverkehrs sowie des wachsenden Tourismus Bedarf für die Schaffung von Ponton-Anlegestellen für die folgenden Wasserfahrzeuge im gewerblichen Personenverkehr gem. der nachfolgenden Definition besteht:
a) Eingeschränkt seekajengängige Wasserfahrzeuge (mit geringem Freibord für die ti-deabhängig zu nutzenden Seekajen) im gewerblichen Personenverkehr mit max. 20 m Länge.
b) Uneingeschränkt seekajengängige Wasserfahrzeuge (mit Bedarf an komfortablerer Abfertigungsmöglichkeit) im gewerblichen Personenverkehr mit max. 20 m Länge.
Zusammenfassend werden diese Wasserfahrzeuge im gewerblichen Personenverkehr in diesem Konzessionsverfahren "WASSERTAXIS" genannt.
Die Wasserfahrzeuge mit geringem Freibord im gewerblichen Personenverkehr können die vorhandenen und von Niedersachsen Ports betriebenen Hafenanlagen/Seekajen der o.g. Inselversorgungshäfen nur eingeschränkt für einen Passagierumschlag nutzen. Daher ist für das sichere Anlegen und Ein-/Aussteigen jeweils ein für den Passagierumschlag zugelassener Ponton samt Gangway/Rampe und erforderlicher anderer Ausrüstung (nachfolgend zusammen "Ponton") als Anlegestelle sowie zum Ein-/Aussteigen erforderlich. Für uneingeschränkt seekajengängige Wasserfahrzeuge im Personenverkehr kann die Nutzung der Pontons zwar nicht erforderlich, jedoch vorteilhaft/komfortabler sein. Daher ist die Anlege- und Passagierumschlagmöglichkeit auch diesen Nutzern/den WASSERTAXIS gem. vorstehender Definition im gewerblichen Personenverkehr anzudienen.
Aufgrund der grundsätzlich begrenzten Anlegekapazitäten hat Niedersachsen Ports geprüft, in welchen Inselversorgungshäfen dies ermöglicht werden kann. In den folgenden Inselversorgungshäfen können nach derzeitigem Stand die folgenden Wasserflächen für die Errichtung und den Betrieb eines solchen Pontons zur Verfügung gestellt werden:
a) Wangerooge: 1 Standort (Los 1)
b) Baltrum: 1 Standort (Los 2)
c) Norderney: 2 Standorte
- Fläche Kaiserpier (Los 3)
- Fläche im Bereich der Fährbrückenanlagen (Los 4)
Niedersachsen Ports beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung losweise jeweils die exklusive Nutzung der o.g. Wasserflächen zum Zwecke der Errichtung und des öffentlichen, diskriminierungsfreien Betriebes eines Pontons mit Gangway als Anlege- und Passagierumschlagstelle für die vorstehend definierten Wassertaxis zu vergeben.
Die Konzessionärin hat vertraglich zu garantieren, dass sie eigene WASSERTAXIS bei der Abrechnung nicht anders behandelt oder im Dispositionssystem bevorteilt. Unter "eigenen" WASSERTAXIS im vorstehenden Sinne sind solche WASSERTAXIS zu verstehen, die entweder von der Konzessionärin selbst oder von einem mit ihr im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen betrieben werden. Die Anlege- und Personenumschlagslots sind diskriminierungsfrei zu vergeben.
Die Rechte und Pflichten, unter denen die Konzessionen erfolgen, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports abzuschliessenden Konzessionsverträgen. Die auch nur vorübergehende Nutzung des jeweiligen Pontons und/oder des wasserseitigen LIEGEBEREICHS als reiner Liegeplatz während der vertraglich festgelegten "Wassertaxi-Geschäftszeiten", die Niedersachsen Ports nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens festlegen wird, wird ausgeschlossen.
Aus Gründen des Wettbewerbs und zur Sicherstellung der diskriminierungsfreien Disposition hat sich Niedersachsen Ports entschieden, pro Bieter nur ein Los zu vergeben, wenn die Anzahl der Bieter und abgegebenen Angebote dieses Vorgehen im Wettbewerb ermöglichen. Niedersachsen Ports behält sich daher, sofern die Anzahl der Bieter und abgegebenen Angebote nicht für die o.g. Loslimitierung ausreichen sollte, vor, erforderlichenfalls die Loslimitierung aufzugeben oder zu ändern bzw. die Vorgabe zu machen, dass Lose verbindlich zusammen bezuschlagt werden müssen. In diesem Fall wird Niedersachsen Ports eine weitere Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Bieter versenden, die im loslimitierten Verfahren bereits ein verfahrenskonformes Angebot abgegeben haben.
Wangerooge
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden Hindenburgstraße 26-30 26122 Oldenburg
Der von Niedersachsen Ports betriebene Hafen Wangerooge ist landseitig über die von der Deutschen Bahn betriebene Inselbahn erschlossen. Wasserseitig verfügt der Hafen über eine Mole nebst Kaianlagen. Unmittelbar an dem gegenüber liegenden Festland befindet sich der Hafen Harlesiel. In Wittmund ist die Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn gewährleistet. Der nächste BAB-Anschluss (A 29) befindet sich in der Nähe der Stadt Wilhelmshaven.
Der KONZESSIONSGEGENSTAND Los 1 umfasst den losweisen "BAUBEREICH" (Bereich zur Errichtung des Pontons inkl. Dalben) zzgl. des im Verhandlungsverfahren festzulegenden wasserseitigen LIEGEBEREICHS und der für den Betrieb der Gangway/zum Landgang erforderlichen, vertraglich festzulegenden kleinen Landfläche im Kajenbereich. Die ungefähre Lage des BAUBEREICHS und diesbezügliche nähere Angaben sind der Anlage 1 zum InfoMemo (Exposé Los 1 und Lageplan Los 1) zu entnehmen.
Baltrum
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden Hindenburgstraße 26-30 26122 Oldenburg
Der von Niedersachsen Ports betriebene Hafen Baltrum ist landseitig über die Hafenstraße an das Straßennetz der Insel angeschlossen. Wasserseitig verfügt der Hafen Baltrum über eine Mole nebst Kaianlagen. Unmittelbar an dem gegenüber liegenden Festland befindet sich der Hafen Neßmersiel. In Norden ist die Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn gewährleistet. Der nächste BAB-Anschluss (A 31) befindet sich in der Nähe der Stadt Emden.
Der KONZESSIONSGEGENSTAND Los 2 umfasst den losweisen "BAUBEREICH" (Bereich zur Errichtung des Pontons inkl. Dalben) zzgl. des im Verhandlungsverfahren festzulegenden wasserseitigen LIEGEBEREICHS und der für den Betrieb der Gangway/zum Landgang erforderlichen, vertraglich festzulegenden kleinen Landfläche im Kajenbereich. Die ungefähre Lage des BAUBEREICHS und diesbezügliche nähere Angaben sind der Anlage 2 zum InfoMemo (Exposé Los 2 und Lageplan Los 2) zu entnehmen.
Hafen Norderney, Fläche Kaiserpier
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden Hindenburgstraße 26-30 26122 Oldenburg
Der von Niedersachsen Ports betriebene Hafen Norderney ist landseitig über die Hafenstraße an das Straßennetz der Insel angeschlossen. Wasserseitig verfügt der Hafen über eine Mole nebst Kaianlagen. Unmittelbar an dem gegenüber liegenden Festland befindet sich der Hafen Norddeich. In Norddeich-Mole ist die Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn gewährleistet. Der nächste BAB-Anschluss (A 31) befindet sich in der Nähe der Stadt Emden.
Der KONZESSIONSGEGENSTAND Los 3 umfasst den losweisen "BAUBEREICH" (Bereich zur Errichtung des Pontons inkl. Dalben) zzgl. des im Verhandlungsverfahren festzulegenden wasserseitigen LIEGEBEREICHS und der für den Betrieb der Gangway/zum Landgang erforderlichen, vertraglich festzulegenden kleinen Landfläche im Kajenbereich. Die ungefähre Lage des BAUBEREICHS und diesbezügliche nähere Angaben sind der Anlage 3 zum InfoMemo (Exposé Los 3 und Lageplan Los 3) zu entnehmen.
Hafen Norderney, Fläche im Bereich der Fährbrückenanlagen
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden Hindenburgstraße 26-30 26122 Oldenburg
Der von Niedersachsen Ports betriebene Hafen Norderney ist landseitig über die Hafenstraße an das Straßennetz der Insel angeschlossen. Wasserseitig verfügt der Hafen über eine Mole nebst Kaianlagen. Unmittelbar an dem gegenüber liegenden Festland befindet sich der Hafen Norddeich. In Norddeich-Mole ist die Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn gewährleistet. Der nächste BAB-Anschluss (A 31) befindet sich in der Nähe der Stadt Emden.
Der KONZESSIONSGEGENSTAND Los 4 umfasst den losweisen "BAUBEREICH" (Bereich zur Errichtung des Pontons inkl. Dalben) zzgl. des im Verhandlungsverfahren festzulegenden wasserseitigen LIEGEBEREICHS und der für den Betrieb der Gangway/zum Landgang erforderlichen, vertraglich festzulegenden kleinen Landfläche im Kajenbereich. Die ungefähre Lage des BAUBEREICHS und diesbezügliche nähere Angaben sind der Anlage 4 zum InfoMemo (Exposé Los 4 und Lageplan Los 4) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblättern einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002,2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
(1) Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen als Betreiber von Anlagen für Personenverkehr durch Einreichung von mind. einer Referenz. Vergleichbar in diesem Sinne ist der Betrieb von behördlich abgenommenen Anlagen für Personenverkehr.
(2) Projektbeschreibung (mind. 3 DIN A4-Seiten), die mind. folgende Elemente enthält
- Darstellung des Unternehmens (Organisationsstruktur) samt Kerngeschäft;
- Benennung der beabsichtigten Art und Typs des Pontons, der am Anleger dauerhaft stationiert werden soll (ggf. Einreichung des Datenblattes der Pontons, sofern schon verfügbar);
- Benennung der beabsichtigten Art und Typs der Gangway, die zum Betrieb dauerhaft stationiert werden soll (ggf. Einreichung des Datenblattes der Gangway, sofern schon verfügbar);
- Benennung anderen Zubehörs.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Niedersachsen Ports behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle/Auftraggeber und Bieter erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs über den Projektraum auf dieser Plattform. Eine telefonische Kommunikation ist nur gestattet, soweit sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge oder die Angebote betrifft (z.B. für Terminabsprachen bzgl. der Verhandlungsgespräche). Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
2. Niedersachsen Ports wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern.
3. Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter weitere Vergabeunterlagen, u. a. den Konzessionsvertrag.
4. Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
5. Die hier gegenständlichen Konzessionsverträge werden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben, welches sich aufgrund der gegebenen Binnenmarktrelevanz nach den Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit des AEUV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR0U2
Ort: Oldenburg
Land: Deutschland
Gem. Zivilrecht und Zivilprozessrecht