090181 - Managed Service TK- und VC-Funktionen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020005876
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgrci.de/ueber-uns/standorte-institutionskennzeichen/bezirksdirektionen/bd-langenhagen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgn.de
Abschnitt II: Gegenstand
090181 - Managed Service TK- und VC-Funktionen
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) und die Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BG N) haben sich dazu entschieden, ihre Telefonanlagen zu erneuern und
über alle Standorte zu vereinheitlichen. Die zukünftige Kommunikationslösung muss ca. 5.000 Teilnehmer/
Ports an 34 Standorten versorgen können. Das Vergabeverfahren umfasst die Ausschreibung einer neuen
Kommunikationslösung, verbunden mit entsprechenden Dienstleistungen für die Projektimplementierung sowie
die anschließende Service- und Betriebsleistung für das Kommunikationssystem im Sinne eines Managed
Service. Als Abrechnungsmodell sind Portpreise gefordert. Der Managed Service Vertrag soll für eine Laufzeit
von 5 Jahren abgeschlossen werden. Zusätzlich ist vor Beginn der Laufzeit eine 12-monatige Transitions-/
Migrationsphase vorgeschaltet, in deren Verlauf der zukünftige Dienstleister anfänglich Teile der Leistung,
später bereits einen Großteil der Leistungen erbringen muss.
Die BG RCI und die BG N verfügen zur Bereitstellung der internen Kommunikationsdienste sowie etwaiger
Sonderanschaltungen über mehrere Telefonanlagen, deren Herstellersupport in naher Zukunft endet und nur
über Upgrades aktualisiert werden könnte. Zudem ist der Umstieg auf eine IP-basierte Technologie geplant,
die moderne Möglichkeiten der Kommunikation aus dem Bereich Unified Communications mit sich bringt
und alle Standorte einheitlich über eine zentrale Lösung versorgt. Um diesen Herausforderungen gerecht
zu werden, haben sich die BG RCI und BG N dazu entschieden, ihre Telefonanlagen zu erneuern, über alle
Standorte zu vereinheitlichen und einen 1:1-Tausch der bestehenden Funktionen abzubilden. Die zukünftige
Kommunikationslösung muss demnach ca. 5.000 Teilnehmer/Ports (ca. 2.500 bei BG RCI, ca. 2.500 bei BG N)
an 34 Standorten (21 bei BG RCI, 13 bei BG N) versorgen können. Lösungen aus dem Bereich der schnurlosen
Telefonie auf Basis von DECT-Infrastrukturen gehören ebenso zum Lösungsumfang wie die Implementierung
einer Contact Center Lösung für ca. 300 Agenten (ca. 150 bei BG RCI, ca. 150 bei BG N). Im Zuge der
Erneuerung der Telefonanlagen sind auch einige Bestandssysteme (wieder) mit anzubinden, insbesondere
Alarmierungsserver und Video-Raumkonferenzsysteme.
Das Vergabeverfahren umfasst demnach die Ausschreibung einer neuen, in Teilen mandantenfähigen
Kommunikationslösung, verbunden mit entsprechenden Dienstleistungen für die Projektimplementierung sowie
die anschließende Service- und Betriebsleistung für das Kommunikationssystem im Sinne eines Managed
Service. Als Abrechnungsmodell sind Portpreise gefordert. Die betreffenden Leistungen werden im Rahmen
eines Auslagerungsvertrags erbracht.
Für den Managed Service ist eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren mit einheitlichem Vertragsende für beide
Mandanten festgelegt. Zusätzlich ist vor Beginn der Mindestlaufzeit zunächst eine Vorplanungs- und
Implementierungsphase von ca. 6 bis 9 Monaten sowie eine 12-monatige Transitions-/Migrationsphase
vorgeschaltet, in deren Verlauf der zukünftige Dienstleister anfänglich Teile der Leistung, später bereits einen
Großteil der Leistungen erbringen muss. Optional, für den Fall des Wechsels des Aauftragnehmers bei einer
erneuten Ausschreibung nach Leistungsende, schließt sich daran ein Migrationszeitraum von voraussichtlich
erneut 12 und bis zu 24 Monaten an, in dem Leistungen im Rahmen eines Abschmelzungsprozesses teilweise
noch erbracht werden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
090181 - Managed Service TK- und VC-Funktionen
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Für die Abgabe der Teilnahmeanträge sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die von den Auftraggeberinnen vorbereiteten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb verwendet werden. Die Vorlage und die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off. Soweit dies in den Formblättern oder Bewertungsblättern (etwa bei Nachweisen oder Referenzen) vermerkt ist, können ergänzende Unterlagen eingereicht werden. Bewerber, welche die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) verlangten Erklärungen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, fehlende Nachweise oder Erklärungen – soweit dies vergaberechtlich zulässig ist – nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
b) Die Bewerber können bis zum 11. Januar 2021 Fragen und Hinweise an die Vergabestelle richten. Fragen dürfen ausschließlich über die Fragefunktion der Vergabeplattform gestellt werden. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Auskünfte, die von der BG N erteilt werden, haben keine Gültigkeit. Ebenfalls keine Gültigkeit haben Auskünfte, die von Mitarbeitern der BG RCI am Telefon erteilt werden. Die Vergabestelle wird Fragen und die entsprechenden Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung grundsätzlich allen Bewerbern anonymisiert zur Verfügung stellen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, Fragen bzw. Antworten, die sachlich nur einen einzelnen Bewerber und/oder dessen Geschäftsgeheimnisse betreffen, unter strikter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung, nur diesem Bewerber zur Verfügung zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrags erforderlich sind. Detailfragen zur Leistungsbeschreibung werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beantwortet. Die den Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb.
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 11. Januar 2021 eingegangen sind, werden nicht beantwortet.
c) Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben, zu scannen und über die Vergabeplattform einzureichen. Für den Teilnahmeantrag ist die Textform im Sinne des § 126b BGB ausreichend, so dass eingescannte oder gefaxte Unterschriften dem Formerfordernis genügen. Der Teilnahmeantrag muss der Vergabestelle bis zum 15. Januar 2021, 12:00 Uhr zugehen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Teilnahmeanträge, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Das Original des Teilnahmeantrags ist der Vergabestelle auf Verlangen vorzulegen.
d) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag „unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.