Vermarktung des auf der Deponie Lahe erzeugten überschüssigen BHKW Stromes aus Deponie- und Vergärungsgas sowie Lieferung elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: aha 04/102/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 197-513239)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aha-region.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermarktung des auf der Deponie Lahe erzeugten überschüssigen BHKW Stromes aus Deponie- und Vergärungsgas sowie Lieferung elektrischer Energie
Gegenstand der Ausschreibung die Vermarktung des Überschussstromes aus Deponiegas und Vergärungsgas sowie Dienstleistung für Redispatch (Los 1), die Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestelle Deponie Lahe, Moorwaldweg 312, 30519 Hannover, soweit der Bedarf nicht durch die auf der Deponie Lahe vorhandenen BHKW-Anlagen gedeckt werden kann (Los 2) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Gegenstand der Ausschreibung ferner die Stromlieferung für die sonstigen Abnahmestellen von aha (Los 3) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Kriterien.
Der Vermarktungszeitraum und Lieferzeitraum ist vom 01.01.2022, 0.00 Uhr bis 31.12.2022, 24.00 mit optionaler Verlängerung ein weiteres Kalenderjahr (01.01.2023, 0.00 Uhr bis 31.12.2023) zu gleichen Konditionen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Anstatt wie in der Berichtigung der Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben zum Lieferauftrag vom 27.10.2021 mitgeteilt :
"Ferner wird beim Stromliefertrag gemäß Anlage 4a zur Leistungsbeschreibung § 2 Nummer 6 und beim
Stromliefertrag gemäß Anlage 4b zur Leistungsbeschreibung § 3 Nummer 12 der jetzige Passus gestrichen und
bei Vertragsschluss jeweils durch folgenden Passus ersetzt:
Aufgrund des Urteils des EuGH ((EuGH, 17.06.2021 - Rs. C-23/20) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 125% der
als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Soweit dieser Wert je Los überschritten wird, verliert der Rahmenvertrag seine Wirkung. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, bei Erreichen von 80 % der Referenzmenge je Los eine Meldung an den Auftragsgeber zu
leisten."
Der Passus wie in der Berichtigung der Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben zum Lieferauftrag vom 27.10.2021 mitgeteilt wird wieder zurückgenommen.
Der Text:
"Ferner wird beim Stromliefertrag gemäß Anlage 4a zur Leistungsbeschreibung § 2 Nummer 6 und beim
Stromliefertrag gemäß Anlage 4b zur Leistungsbeschreibung § 3 Nummer 12 der jetzige Passus gestrichen und
bei Vertragsschluss jeweils durch folgenden Passus ersetzt:
Aufgrund des Urteils des EuGH ((EuGH, 17.06.2021 - Rs. C-23/20) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los zu den Konditionen des Angebotes beträgt 125% der
als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge).
Soweit dieser Wert je Los überschritten wird, verliert der Rahmenvertrag seine Wirkung. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, bei Erreichen von 80 % der Referenzmenge je Los eine Meldung an den Auftragsgeber zu
leisten."
wird ersatzlos gestrichen