Entwicklung und Management des Smart Cities Programms des Landkreises Hameln-Pyrmont Referenznummer der Bekanntmachung: 111-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln-pyrmont.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Management des Smart Cities Programms des Landkreises Hameln-Pyrmont
Für die Entwicklung und das Management des Smart Cities Programms (siehe Infografik, Anlage B02) im Landkreis Hameln-Pyrmont soll ein externes Programm-Management beauftragt werden.
Landkreis Hameln-Pyrmont Süntelstraße 9 31785 Hameln Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort im Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont. Nähere Angaben dazu enthält die Leistungsbeschreibung (Teil B).
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat am 15.7.2021 die 28 ausgewählten Projekte der dritten Staffel der "Modellprojekte Smart Cities" bekanntgegeben. Die in diesem Jahr ausgewählten Projekte werden mit über 300 Millionen Euro gefördert.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist als Modellprojekt für die Digitalisierung in Kommunen (sog. Smart Cities) ausgewählt worden (siehe bestätigter Projektantrag, Anlage B01). Von insgesamt 94 Gebietskörperschaften kamen 28 zum Zuge. Für den Landkreis Hameln-Pyrmont bedeutet das eine Bundesförderung in Höhe von 15,750 Mio. EUR. Der Kreistag hat am 09.03.2021 beschlossen, weitere 1,750 Mio. EUR im insgesamt fünfjährigen Projektzeitraum be-reitzustellen. Damit stehen für die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen in der Phase A bis zu 2,2 Mio. EUR und in der Phase B für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen weitere 15,3 Mio. EUR innerhalb von dann weiteren vier Jahren bereit.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist von seiner sozialräumlichen und seiner raum- sowie wirtschaftsstrukturellen Gliederung her in besonderer Weise geeignet, die unterschiedlichen Projektansätze unter einem Dach durchzuführen. Die Heterogenität ist ein besonderes Merkmal des Landkreises, die auch in der Projektkonzeption Berücksichtigung finden soll.
Die Vielfalt der strategischen Ansätze und die Entwicklung und Umsetzung von Projekten soll in Form sog. "Reallabore", also Initiativen, die vor Ort stattfinden, sichtbar werden. Dies bedeutet, dass generell - so eine sinnvolle thematische und räumliche Gliederung und Verteilung möglich ist - pro kreisangehöriger Gemeinde bzw. Stadt mindestens ein Reallabor mit entsprechenden Projekten zugeordnet werden soll. Sollten besondere Voraussetzungen, wie z.B. durch bereits bestehende Digitalisierungsüberlegungen formulierte Ansätze, bestehen, kann von dieser generellen Vorgehensweise abgewichen werden.
Die Erarbeitung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird als breit angelegter Beteiligungsprozess verstanden und konzipiert: Neben den sog. Stakeholdern, das sind Interessenvertreter und Institutionen, soll auch der Bevölkerung Gelegenheit gegeben werden, sich an dem Erarbeitungs- und Umsetzungsprozess zu beteiligen. Folgende Beteiligungsformate sind nach bisherigem Diskussionsstand vorgesehen bzw. denkbar: Online-Plattformen, Umfragen, Veranstaltungen, Planspiele, Wettbewerbe, Hackathons, Labore.
Mit diesem Vorgehen ist auch angesprochen, dass die aktuell benannten Projekt- bzw. Maßnahmenansätze noch durch die Stakeholder modifiziert, ergänzt oder erweitert werden und somit unter einem gewissen Vorbehalt stehen.
Für die Entwicklung und das Management des Smart Cities Programms (siehe Infografik zum Programm, Anlage B02) im Landkreis Hameln-Pyrmont soll ein externes Programm-Management beauftragt werden.
Verlängerungsoption bei Verlängerung des Projektzeitraums, siehe nachstehende Erläuterung zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.14).
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Erläuterung zu der Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7):
Der im Rahmen der Bundesförderung vorgesehene Projektzeitraum beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2026. Der Auftragnehmer hat mit seinen Leistungen unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen und erbringt seine Leistungen kontinuierlich über den gesamten Projektzeitraum (Grundlaufzeit). Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Teil-Leistung.
Soweit der Zuwendungsgeber den Projektzeitraum verlängert, hat der Auftraggeber das Recht, die Leistungen des Auftragnehmers auch über die Grundlaufzeit hinaus in Anspruch zu nehmen, und zwar für maximal zwei weitere Jahre (Verlängerungsoption). Der Auftraggeber muss die Verlängerungsoption spätestens sechs Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausüben. Soweit ein Festhalten an den für die Grundlaufzeit vereinbarten Vergütungskonditionen für eine der Vertragsparteien nicht mehr zumutbar sein sollte, werden die Parteien in diesem Fall Einvernehmen über die Konditionen der weiteren Leistungserbringung durch den Auftragnehmer herstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer berufsüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, ProjektleiterInnen bzw. /-managerInnen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
5. Angabe der Projektleitung
Eigenerklärung zu den als Projektleiter/in und als stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen, unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
Zu 3.: Vergleichbar sind Aufträge aus folgenden Leistungsbereichen im Zeitraum seit dem 01.01.2017 (es zählt der Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Fertigstellung der jeweiligen Referenzleistung):
a) Erarbeitung einer Smart City Strategie (mit Schwerpunkt Digitalisierung in der Stadtplanung/-entwicklung bzw. für den ländlichen Raum) für einen kommunalen Auftraggeber.
b) Strategieentwicklung bzw. Projektmanagement in den Bereichen digitale Verwaltung/E-Government für einen öffentlichen Auftraggeber.
c) Programm-Management für die Strategieentwicklung und deren Umsetzung für kommunale Verwaltungsträger.
d) Entwicklung bzw. Umsetzung von Online- und Offline-Prozessen für das Beteiligungsmanagement im Bereich Digitalisierung in der Kommunalverwaltung/Digitale Stadt/Digitaler Land-kreis.
Aus jedem der Leistungsbereiche a) bis d) sind jeweils mindestens drei Referenzleistungen anzugeben. Dabei können Referenzen auch mehrfach (d. h. für mehrere Leistungsbereiche) gewertet werden.
Vertragsbestandteile sind, bei Widersprüchen in nachstehender Rangfolge:
1. Die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
2. Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landkreises Hameln-Pyrmont für die Vergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen (Anlage B03).
3. Das finale Angebot des Auftragnehmers.
4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B - Ausgabe 2003) vom 05.08.2003 (BAnz. Nr. 178a vom 23.09.2003).
5. Ergänzend das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.1):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
2) Nachunternehmer, Selbsterbringungsgebot, Eignungsleihe:
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen.
Die Leistungen des externen Programm-Managements (siehe Leistungsbeschreibung, Teil B der Vergabeunterlagen, Abschnitt B.I.) werden vom Auftraggeber als kritische Leistungen im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV eingeordnet. Diese Leistungen müssen vom späteren Auftragnehmer selbst erbracht werden, der Einsatz von Nachunternehmern ist für diesen Leistungsbereich nicht zulässig.
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR0NP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.