Entwicklung und Management des Smart Cities Programms des Landkreises Hameln-Pyrmont Referenznummer der Bekanntmachung: 111-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln-pyrmont.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLR0NP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLR0NP
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung und Management des Smart Cities Programms des Landkreises Hameln-Pyrmont

Referenznummer der Bekanntmachung: 111-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Entwicklung und das Management des Smart Cities Programms (siehe Infografik, Anlage B02) im Landkreis Hameln-Pyrmont soll ein externes Programm-Management beauftragt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Hameln-Pyrmont Süntelstraße 9 31785 Hameln Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort im Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont. Nähere Angaben dazu enthält die Leistungsbeschreibung (Teil B).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat am 15.7.2021 die 28 ausgewählten Projekte der dritten Staffel der "Modellprojekte Smart Cities" bekanntgegeben. Die in diesem Jahr ausgewählten Projekte werden mit über 300 Millionen Euro gefördert.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist als Modellprojekt für die Digitalisierung in Kommunen (sog. Smart Cities) ausgewählt worden (siehe bestätigter Projektantrag, Anlage B01). Von insgesamt 94 Gebietskörperschaften kamen 28 zum Zuge. Für den Landkreis Hameln-Pyrmont bedeutet das eine Bundesförderung in Höhe von 15,750 Mio. EUR. Der Kreistag hat am 09.03.2021 beschlossen, weitere 1,750 Mio. EUR im insgesamt fünfjährigen Projektzeitraum be-reitzustellen. Damit stehen für die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen in der Phase A bis zu 2,2 Mio. EUR und in der Phase B für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen weitere 15,3 Mio. EUR innerhalb von dann weiteren vier Jahren bereit.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist von seiner sozialräumlichen und seiner raum- sowie wirtschaftsstrukturellen Gliederung her in besonderer Weise geeignet, die unterschiedlichen Projektansätze unter einem Dach durchzuführen. Die Heterogenität ist ein besonderes Merkmal des Landkreises, die auch in der Projektkonzeption Berücksichtigung finden soll.

Die Vielfalt der strategischen Ansätze und die Entwicklung und Umsetzung von Projekten soll in Form sog. "Reallabore", also Initiativen, die vor Ort stattfinden, sichtbar werden. Dies bedeutet, dass generell - so eine sinnvolle thematische und räumliche Gliederung und Verteilung möglich ist - pro kreisangehöriger Gemeinde bzw. Stadt mindestens ein Reallabor mit entsprechenden Projekten zugeordnet werden soll. Sollten besondere Voraussetzungen, wie z.B. durch bereits bestehende Digitalisierungsüberlegungen formulierte Ansätze, bestehen, kann von dieser generellen Vorgehensweise abgewichen werden.

Die Erarbeitung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird als breit angelegter Beteiligungsprozess verstanden und konzipiert: Neben den sog. Stakeholdern, das sind Interessenvertreter und Institutionen, soll auch der Bevölkerung Gelegenheit gegeben werden, sich an dem Erarbeitungs- und Umsetzungsprozess zu beteiligen. Folgende Beteiligungsformate sind nach bisherigem Diskussionsstand vorgesehen bzw. denkbar: Online-Plattformen, Umfragen, Veranstaltungen, Planspiele, Wettbewerbe, Hackathons, Labore.

Mit diesem Vorgehen ist auch angesprochen, dass die aktuell benannten Projekt- bzw. Maßnahmenansätze noch durch die Stakeholder modifiziert, ergänzt oder erweitert werden und somit unter einem gewissen Vorbehalt stehen.

Für die Entwicklung und das Management des Smart Cities Programms (siehe Infografik zum Programm, Anlage B02) im Landkreis Hameln-Pyrmont soll ein externes Programm-Management beauftragt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsoption bei Verlängerung des Projektzeitraums, siehe nachstehende Erläuterung zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.14).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Erläuterung zu der Angabe der Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7):

Der im Rahmen der Bundesförderung vorgesehene Projektzeitraum beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2026. Der Auftragnehmer hat mit seinen Leistungen unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen und erbringt seine Leistungen kontinuierlich über den gesamten Projektzeitraum (Grundlaufzeit). Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Teil-Leistung.

Soweit der Zuwendungsgeber den Projektzeitraum verlängert, hat der Auftraggeber das Recht, die Leistungen des Auftragnehmers auch über die Grundlaufzeit hinaus in Anspruch zu nehmen, und zwar für maximal zwei weitere Jahre (Verlängerungsoption). Der Auftraggeber muss die Verlängerungsoption spätestens sechs Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausüben. Soweit ein Festhalten an den für die Grundlaufzeit vereinbarten Vergütungskonditionen für eine der Vertragsparteien nicht mehr zumutbar sein sollte, werden die Parteien in diesem Fall Einvernehmen über die Konditionen der weiteren Leistungserbringung durch den Auftragnehmer herstellen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

2. Haftpflichtversicherung

Nachweis einer berufsüblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Referenzleistungen

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.

4. Personalstand

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, ProjektleiterInnen bzw. /-managerInnen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.

5. Angabe der Projektleitung

Eigenerklärung zu den als Projektleiter/in und als stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen, unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.

6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz

Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 3.: Vergleichbar sind Aufträge aus folgenden Leistungsbereichen im Zeitraum seit dem 01.01.2017 (es zählt der Zeitpunkt des Abschlusses bzw. der Fertigstellung der jeweiligen Referenzleistung):

a) Erarbeitung einer Smart City Strategie (mit Schwerpunkt Digitalisierung in der Stadtplanung/-entwicklung bzw. für den ländlichen Raum) für einen kommunalen Auftraggeber.

b) Strategieentwicklung bzw. Projektmanagement in den Bereichen digitale Verwaltung/E-Government für einen öffentlichen Auftraggeber.

c) Programm-Management für die Strategieentwicklung und deren Umsetzung für kommunale Verwaltungsträger.

d) Entwicklung bzw. Umsetzung von Online- und Offline-Prozessen für das Beteiligungsmanagement im Bereich Digitalisierung in der Kommunalverwaltung/Digitale Stadt/Digitaler Land-kreis.

Aus jedem der Leistungsbereiche a) bis d) sind jeweils mindestens drei Referenzleistungen anzugeben. Dabei können Referenzen auch mehrfach (d. h. für mehrere Leistungsbereiche) gewertet werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vertragsbestandteile sind, bei Widersprüchen in nachstehender Rangfolge:

1. Die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.

2. Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landkreises Hameln-Pyrmont für die Vergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen (Anlage B03).

3. Das finale Angebot des Auftragnehmers.

4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B - Ausgabe 2003) vom 05.08.2003 (BAnz. Nr. 178a vom 23.09.2003).

5. Ergänzend das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/12/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.1):

7. Gesetzliche Ausschlussgründe

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.

8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG

Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge.

2) Nachunternehmer, Selbsterbringungsgebot, Eignungsleihe:

Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen.

Die Leistungen des externen Programm-Managements (siehe Leistungsbeschreibung, Teil B der Vergabeunterlagen, Abschnitt B.I.) werden vom Auftraggeber als kritische Leistungen im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV eingeordnet. Diese Leistungen müssen vom späteren Auftragnehmer selbst erbracht werden, der Einsatz von Nachunternehmern ist für diesen Leistungsbereich nicht zulässig.

Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.

3) Bewerber-/Bietergemeinschaften:

Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.

Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR0NP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2021

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