Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Linie "RE 60-2 Löhne - Osnabrück - Rheine"

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 213-522914)

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lnvg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Linie "RE 60-2 Löhne - Osnabrück - Rheine"

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der künftigen neuen SPNV-Linie "RE 60-2 Löhne - Osnabrück - Rheine" im Umfang von jährlich etwa 0,5 Mio. Zugkilometern für eine Laufzeit von sieben Jahren vom Fahrplanwechsel im Dezember 2023 bis zum Fahrplanwechsel in Dezember 2030 in Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Fernverkehrs auf der Achse Berlin - Hannover - Bad Bentheim - Amsterdam ab Fahrplanwechsel im Dezember 2023.

Die Fahrzeuge zur Erbringung dieser neuen ergänzenden SPNV-Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer bereitzustellen. Gebrauchtfahrzeuge mit elektrischer Traktion werden unter Vorgabe bestimmter Platzkapazitäten zugelassen sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 213-522914

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.1
Anstatt:

Es handelt sich um eine Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007. Es ist die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens geplant, das die Anforderungen von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung erfüllt. Das „wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren“ unter Position IV.1) wurde nur gewählt, weil das Formular neben bestimmten Direktvergaben dort keine andere Bezeichnung zulässt. Die Auftraggeber behalten sich vor, ein „nicht offenes Verfahren“ oder ein „Verhandlungsverfahren“ mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 131 (1) GWB durchzuführen.

Für die Vergabe zuständige Behörden sind die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (siehe oben I.1)) sowie der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Friedrich-Ebert-Str. 19, 59425 Unna.

Voraussichtlicher Termin zur Veröffentlichung des Verfahrens: 29.10.2021.

muss es heißen:

Es handelt sich um eine Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) 1370/2007. Es ist die Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens geplant, das die Anforderungen von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung erfüllt. Das „wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren“ unter Position IV.1) wurde nur gewählt, weil das Formular neben bestimmten Direktvergaben dort keine andere Bezeichnung zulässt. Die Auftraggeber behalten sich vor, ein „nicht offenes Verfahren“ oder ein „Verhandlungsverfahren“ mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 131 (1) GWB durchzuführen.

Für die Vergabe zuständige Behörden sind die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (siehe oben I.1)) sowie der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Friedrich-Ebert-Str. 19, 59425 Unna.

Voraussichtlicher Termin zur Veröffentlichung des Verfahrens: 20.12.2021.

Abschnitt Nummer: II.1.1
Anstatt:

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Linie „RE 60-2 Löhne – Osnabrück – Rheine“

muss es heißen:

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Linie „RE 62 Rheine – Osnabrück – Löhne“

Abschnitt Nummer: II.2.3
Anstatt:

Hauptort der Ausführung:

SPNV-Linie „RE 60-2 Löhne – Osnabrück – Rheine“

muss es heißen:

Hauptort der Ausführung:

SPNV-Linie „RE 62 Rheine – Osnabrück – Löhne“

Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der künftigen neuen SPNV-Linie „RE 60-2 Löhne – Osnabrück – Rheine“ im Umfang von jährlich etwa 0,5 Mio. Zugkilometern für eine Laufzeit von 7 Jahren vom Fahrplanwechsel im Dezember 2023 bis zum Fahrplanwechsel in Dezember 2030 in Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Fernverkehrs auf der Achse Berlin – Hannover – Bad Bentheim – Amsterdam ab Fahrplanwechsel im Dezember 2023. Die Fahrzeuge zur Erbringung dieser neuen ergänzenden SPNV-Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer bereitzustellen. Gebrauchtfahrzeuge mit elektrischer Traktion werden unter Vorgabe bestimmter Platzkapazitäten zugelassen sein.

muss es heißen:

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der künftigen neuen SPNV-Linie „RE 62 Rheine – Osnabrück – Löhne“ im Umfang von jährlich etwa 0,6 Mio. Zugkilometern für eine Laufzeit von 7 Jahren vom Fahrplanwechsel im Dezember 2023 bis zum Fahrplanwechsel in Dezember 2030 in Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Fernverkehrs auf der Achse Berlin – Hannover – Bad Bentheim – Amsterdam ab Fahrplanwechsel im Dezember 2023. Die Fahrzeuge zur Erbringung dieser neuen ergänzenden SPNV-Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer bereitzustellen. Gebrauchtfahrzeuge mit elektrischer Traktion werden unter Vorgabe bestimmter Platzkapazitäten zugelassen sein.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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