Beschaffung eines Saug- und Spülfahrzeuges
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-leer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Saug- und Spülfahrzeuges
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung eines einsatzbereiten, kombinierten Saug- und Spülfahrzeuges für die Stadtwerke Leer AöR in zwei Losen. Der Fahrzeugaufbau wird in Los 1 ausgeschrieben. Das Fahrgestell wird in Los 2 ausgeschrieben und muss zur Koordinierung in enger Absprache zur termingerechten Anlieferung im Herstellerwerk gewährleistet werden. Dieses Fahrzeug muss schlüsselfertig sein, d.h. voll fahrbereit und straßenverkehrszulassungsfähig. Die detaillierten technischen Anforderungen können den Anlagen „Leistungsverzeichnis 2021-155.1 & 2 Lieferung eines Hochdruckspül- und Saugwagens“ entnommen werden. Die technischen Anforderungen für Ausstattungen des ausgeschriebenen Aufbaues und Fahrgestells sind zwingende Vorgaben und Bestandteile des Lieferumfangs. Bei angegebenen „ca.-Werten“ ist eine Abweichung von +/- 10 % zu lässig. Die in dem Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführten Leistungsvorgaben sind Mindestanforderungen und vom Bieter bei Angebotsabgabe zu bestätigen. Ein vollständig ausgefülltes LV ist dem Angebot beizufügen. Die geforderten Angaben sind zwingend zu erfüllen. Beim Bau des Fahrzeuges sind die jeweils gültigen Unfallverhütungs- und sicherheitstechnischen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, sowie die Richtlinien für EG- Maschinen, Sicherheit, Druckgeräte, Geräuschmessung, Anforderungen an Kommunalfahrzeuge Saug-/Spülfahrzeuge, Symbole, Sicherheitskennzeichnung und die Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers zu beachten. Eine EG Konformitätserklärung des Fahrzeuges gemäß EG- Richtlinie Maschinen 89/392 EWG Anhang IIA muss bei Übernahme durch den Auftraggeber übergeben werden.
LOS 1 Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagens
Stadtwerke Leer AöR, Schleusenweg 16, 26789 Leer
Die Stadtwerke Leer AöR beabsichtigen die Anschaffung eines kombinierten Saug- und Spülwagens für den Geschäftsbereich Abwasser. Die einzelnen Komponenten des Fahrzeugs sind zwingend aufeinander abzustimmen, so dass ein bestimmungsgemäßer Einsatz und eine hohe Funktionalität gewährleistet ist.
Diese Funktionalausschreibung kann aufgrund der Vielfalt der technologischen Lösungen der Hersteller derartiger Spezialfahrzeuge nur einen Rahmen von Mindestanforderungen setzen, die zu erfüllen sind.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung eines einsatzbereiten, kombinierten Saug- und Spülfahrzeuges.
Das Fahrgestell wird in einem separaten Los ausgeschrieben und muss zur Koordinierung in enger Absprache zur termingerechten Anlieferung im Herstellerwerk gewährleistet werden.
Dieses Fahrzeug muss schlüsselfertig sein, d.h. voll fahrbereit und straßenverkehrszulassungsfähig.
LOS 2 Lieferung eines Fahrgestells
Stadtwerke Leer AöR, Schleusenweg 16, 26789 Leer
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung eines Fahrgestelles für den Aufbau eines einsatzbereiten, kombinierten Saug- und Spülfahrzeuges. Dieses Fahrgestell muss schlüsselfertig sein, d.h. voll fahrbereit und straßenverkehrszulassungsfähig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugwagens
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schieder-Schwalenberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32616
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Lieferung eines Fahrgestelles für einen kombinierten Hochdruchspül- und Saugwagens
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB gegenüber der Stadtwerke Leer AöR innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadtwerke Leer AöR zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadtwerke Leer AöR zu rügen. (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Der Antrag ist im Übrigen auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadtwerke Leer AöR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nicht berücksichtigte Bieter werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.