Neu- und Umbau der IHK Lüneburg-Wolfsburg am Standort Lüneburg, Technische Gebäudeaustrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2021-0053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ihk-lueneburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neu- und Umbau der IHK Lüneburg-Wolfsburg am Standort Lüneburg, Technische Gebäudeaustrüstung
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gem. HOAI § 55
Lüneburg
Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg wird ihren Hauptsitz in zentraler Lage von Lüneburg durch eine Um- und Neubaumaßnahme umfänglich erneuern. Mit seiner Lage in der historischen Altstadt, im Kontext denkmalgeschützter Fassaden und Gebäude, wird dem Vorhaben eine wichtige Funktion in der Entwicklung der Lüneburger Innenstadt zuteil.
In enger Abstimmung mit der Stadt Lüneburg, dem Denkmalschutz und den Nachbarn wurde ein Bebauungskonzept erarbeitet, das sowohl dem räumlich-funktionalen Anspruch eines modernen Büro- und Veranstaltungsgebäudes gerecht wird als auch das historische städtebauliche Umfeld würdigt. Mit der Objektplanung wurde das Hamburger Architekturbüro Studio Andreas Heller GmbH beauftragt.
Der Entwurf sieht einen ca. 5.400 qm BGF großen Neubau vor, der sich hinter den denkmalgeschützten Fassaden des Gebäudes Am Sande 1 behutsam in das bestehende Ensemble zwischen Grapengießerstraße und Heiligengeiststraße einbettet. Hierzu werden die Gebäudeteile, die im 20. Jahrhundert erbaut wurden und nicht denkmalgeschützt sind, abgebrochen. Das von der IHK angemietete denkmalgeschützte Gebäude Am Sande 2 wird auch zukünftig an den Neubau angebunden.
Der drei- bis viergeschossige Neubau erhält einen repräsentativen Eingangs- und Lobbybereich, der über die aus dem 16. Jahrhundert stammende Fassade vom Platz Am Sande zugänglich ist. Ein weiterer barrierefreier Eingang befindet sich an der Ecke Am Sande / Heiligengeiststraße, der hauptsächlich als Mitarbeitereingang dient und sich modern und transparent von den historischen Ansichten absetzt.
Im Erdgeschoss befinden sich publikumsbezogene Nutzungen mit unterschiedlich großen Versammlungs- und Veranstaltungsräumen, die durch einen überdachten Innenhof miteinander verbunden werden. Optional ist im westlichen Teil des Gebäudes an der Grapengießerstraße eine Einzelhandelsfläche vorgesehen.
In den Obergeschossen finden die Büro- und Arbeitsbereiche der IHK und ihrer externen Partner Platz, wobei die obersten Geschosse als traufständige Dachgeschosse mit Gauben ausgenutzt werden. Das Untergeschoss beherbergt neben den Technikflächen noch Lager- und Archivräume sowie die Garderobe und WC-Räume für die Veranstaltungsflächen.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich gemäß § 34 BauGB einzuordnen, richtet sich also in Art und Maß der baulichen Nutzung nach der Eigenart der näheren Umgebung.
Das Gebäude wird unter allen Aspekten nachhaltigen Bauens geplant, wozu eine angestrebte Klimaneutralität des Gebäudes mit möglichst geringen CO2-Emissionen in Herstellung und Betrieb zählt. Das Gebäude wird barrierefrei geplant.
Die Beschreibung der Beschaffung erfolgt im Weiteren in den auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vergabeunterlagen in Anlage 2a Rahmenbedingugen zum beabsichtigten Vertrag.
Die Bewertungskriterien werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt (Kriterien Zuschlag TGA).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bieter bzw. Bietergemeinschaften aus Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/-in" berechtigt sind.
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigten Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben.
Teilnahmeberechtigt sind Bieter bzw. Bietergemeinschaften aus Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/-in" berechtigt sind.
Alle geforderten Erklärungen und zugehörigten Bescheinigungen/Nachweise sind anzugeben.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen:
Es werden alle Bieterfragen, die bis einschließlich 12.11.2021 eingehen, beantwortet. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform. Die Bewerber sind dazu verpflichtet, sich stetig über die eingegangenen Bewerberanfragen und -antworten zu informieren.
Aufklärungsgespräch:
Ggf. sind Aufklärungsgespräche für den 13./14.12.2021 vorgesehen und von Bewerberseite einzuplanen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]